Was bedeutet die Arbeitszeiterfassungspflicht? | MomoZeit

Was bedeutet die Arbeitszeiterfassungspflicht?

Seit September 2022: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung!

Ein brandaktuelles Urteil zur Arbeitszeiterfassung Pflicht: Ende September fällte das BAG (Bundesarbeitsgericht) das Urteil, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle deutschen Arbeitgeber unmittelbar eingeführt wird. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt (Stand Oktober 2022) die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch erfassen müssen.

Das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung erlaubt eine elektronische sowie analoge Erfassung der Arbeitszeiten. Wichtig ist allerdings, dass die Zeiten sauber im System dokumentiert und dementsprechend nachweisbar sind. Lesen Sie auf unserer Website alle wichtigen Informationen rund um die neue Arbeitszeiterfassungspflicht sowie Tipps, Fragen und Antworten zu der neuen Regelung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Arbeitszeiten einfach und flexibel digital erfassen mit MomoZeit – per PC, App oder Terminal! Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen System: +49 731 493914-20

13.09.2022: Bundesarbeitsgericht fällt Grundsatz-Urteil: Arbeitszeiterfassungspflicht!

Richter mit Hammer als Zeichen für die Zeiterfassungspflicht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit seinem Grundsatz-Urteil (1ARB 22/21) am 13.09.22, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Ob digital oder manuell, ist noch dem Unternehmen überlassen. Diese Entscheidung gibt den Arbeitnehmenden die Gewissheit, dass ihre Arbeits- sowie Pausenzeiten ordentlich dokumentiert werden und das Arbeitsentgelt dementsprechend ausbezahlt wird. Arbeitgebenden gibt es die Möglichkeit, stets auf dem aktuellen Stand zu sein, hinsichtlich der Arbeitszeit-Salden ihrer Mitarbeitenden.

Hierfür können mittels einer validen Dokumentation An- und Abwesenheiten automatisiert erfasst werden. Wichtig ist, dass der Aufwand dabei für beide Seiten so gering als möglich ist. Also: Effizienz.

EuGH-Urteil von 2019 wurde in 2022 in Deutschland umgesetzt: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung („Stechuhr-Urteil“)

Uhr und Gerichtshammer als Zeichen für das Arbeitszeiterfassungsgesetz
Bereits am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“, dass demnächst alle Arbeitnehmenden in Europa ihre Arbeitszeiten werden erfassen müssen. Dafür haben Arbeitgebende lt. Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom Februar 2022 ein manipulationssicheres, digitales System bereitzustellen, mit welchem alle Arbeitszeiten dokumentiert werden. Dies soll in Deutschland lt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil noch in 2022 umgesetzt werden.

Was in Sachen Arbeitszeiterfassung aktuell in welcher Form vorgeschrieben und geregelt ist, können Sie ausführlich nachlesen auf https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeiterfassung/.

Aktuelles BAG-Urteil vom 13.09.2022 & „Stechuhr-Urteil“ des EuGH vom 14.05.2019

pflicht-zur-arbeitszeiterfassung
Basierend auf dem Urteil des EuGH aus dem Jahre 2019 hat am 13.09.2022 das Bundesarbeitsgericht in einem Rechtstreit grundsätzlich entschieden, dass für alle Arbeitnehmende in der Bundesrepublik die Erfassung der Arbeitszeiten verpflichtend ist.

Dafür haben Arbeitgebende ein verlässliches System bereitzustellen, mit welchem die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch und lückenlos erfasst sowie dokumentiert werden.

Mit einer digitalen Lösung kann dies einfach und manipulationssicher erfolgen. Mittels App, Desktop, Laptop, Tablet, Smartphone oder mobilem Zeiterfassungsterminal kann die Erfassung der Arbeitszeiten exakt erfolgen und im Sinne des Urteils dokumentiert werden. Viele digitale Zeiterfassungen bieten zudem weitere interessante Möglichkeiten: beispielsweise ein Abwesenheitsmanagement, die Kontierung der Arbeitszeiten auf Projekte, DATEV-Schnittstellen, ...

Ausführlichere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf momozeit.de.

Arbeitszeiterfassung ist 2023 Pflicht für Unternehmen - die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie müssen Arbeitszeiten dann erfasst werden?

Die gesamte Arbeitszeit muss dann vollständig dokumentiert werden. Empfehlenswert ist, auch die Abwesenheiten mit einem digitalen System zu verwalten. Laut dem EuGH-Urteil ist dafür jedes System erlaubt, welches die Zeiten entsprechend speichert und dokumentiert.

Flexible Pausenzeiten – sind diese weiterhin möglich?

Gesetzliche Vorgabe ist bereits heute, dass nach spätestens 6 Arbeitsstunden eine mindestens halbstündige Pause zu machen ist. Nach 9 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Diese Regelung können Sie ganz einfach in MomoZeit hinterlegen.

Hat die neue Pflicht Auswirkungen auf das Erfassen der Arbeitszeiten im Home-Office?

Nein. Ihre Mitarbeiter können sich auch künftig bequem digital von Zuhause an- und abmelden. Dies über Smartphone via App, Desktop oder Tablet. MomoZeit ermöglicht beliebig viele An- und Abmeldevorgänge pro Tag, von unterschiedlichen Standorten aus.

Müssen Überstunden künftig bezahlt werden?

Nein. Das Erfassen von Überstunden bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, diese zu bezahlen. Überstunden können ebenso zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Gleitzeit abgebaut werden.

Dürfen Zeiten weiterhin von extern erfasst werden?

Ja. Arbeitszeiten wie auch Abwesenheiten dürfen digital von überall erfasst werden. Sämtliche Endgeräte sind erlaubt: via App, über Smartphone, Tablet, Desktop, Terminal.

Was passiert, wenn ich die Zeiten meiner Mitarbeiter trotzdem nicht erfasse?

Aufgrund der momentan noch fehlenden gesetzlichen Regelung in Deutschland sind hierzu noch keine Details bekannt. Mit Sicherheit wird es für Arbeitgeber Verwarnungen und hohe Bußgelder geben. Die aktuell geltenden Regelungen ermöglichen bei nicht erfassten Überstunden Geldbußen bis zu einer Höhe von 500.000€.

Ab wann muss ich ein Zeiterfassungssystem einführen?

Das EuGH-Urteil ist in Kraft, lediglich die Umsetzung in nationales deutsches Recht erfolgte noch nicht. Wir gehen jedoch davon aus, dass dies noch 2023 der Fall sein wird. Es ist natürlich von Vorteil, sich rechtzeitig über digitale Systeme zur Arbeitszeiterfassung zu informieren, sie zu testen und eines einzuführen. Da die Anschaffung einer digitalen Zeiterfassung auch positive betriebswirtschaftliche Auswirkungen hat, macht das zeitnahe Einführen eines solchen Systems absolut Sinn. Testen Sie doch gleich MomoZeit.

Wie lautet die aktuelle deutsche Rechtslage?

Arbeitgeber sind schon jetzt verpflichtet, Überstunden sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu erfassen. Die generelle Arbeitszeit muss noch nicht erfasst werden. (Ausnahmen gibt es für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen. Sie müssen die Arbeitszeiten laut des Mindestlohngesetzes detailliert erfasst werden. Darüber hinaus sind Betriebe, die in sofortmeldepflichtigen Branchen tätig sind, z.B. Baugewerbe, verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Auch diese Anforderungen erfüllt MomoZeit.

Wo finde ich Informationen zur aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich Arbeitszeiterfassung?

Was in Sachen Arbeitszeiterfassung aktuell in welcher Form vorgeschrieben und geregelt ist, können Sie ausführlich auf https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeiterfassung/ nachlesen.

Was passiert nach der kommenden gesetzlichen Regelung mit der Vertrauensarbeitszeit?

Sobald eine systematische Arbeitszeiterfassung per Gesetz vorgeschrieben wird, ist die Vertrauensarbeitszeit quasi abgeschafft.

Anforderungen an Ihr digitales Zeiterfassungssystem

Die genauen Anforderungen an das digitale Zeiterfassungssystem von Unternehmen im Rahmen des Arbeitsrechts müssen noch gesetzlich geregelt werden. Seit Februar 2022 gibt es einen Gesetzesentwurf, der für elf Branchen, darunter insbesondere die Bau- und Gastronomiebranche, bereits verschärfte Regelungen vorsieht. Da die Rechtsprechung den Gesetzgeber hier zeitlich überholt hat, ist eine genaue gesetzliche Regelung erst in einigen Wochen bis Monaten zu erwarten. Bis dahin sind Sie als Unternehmen relativ frei in der Wahl Ihres Arbeitszeiterfassungssystems. Es ist nicht zuletzt eine Frage der Branche, für welches System ein Unternehmen bzw. Arbeitgeber sich entscheidet. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 muss Ihr System zur digitalen Arbeitszeiterfassung jedoch die folgenden drei Kriterien erfüllen: Es muss
  • objektiv,
  • verlässlich und
  • zugänglich sein.
Objektiv bedeutet, dass die digitale Zeiterfassung klar und deutlich erfolgen und später auch abrufbar sein muss. Wird die Arbeitszeiterfassung beispielsweise (vorübergehend bis zur Einführung einer professionellen Software wie MomoZeit) über Team-Kommunikationssoftware wie Teams oder Slack durchgeführt, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klar und deutlich schreiben, dass sie jetzt anwesend sind (anstatt beispielsweise nur einen Smiley zu schicken). Die genaue Anzahl der gearbeiteten Stunden muss dokumentierbar, jederzeit abrufbar und transparent sein. Überstunden müssen klar sichtbar und von den regulären Arbeitsstunden getrennt sein.
Verlässlich bedeutet, dass das System zur Arbeitszeiterfassung jederzeit zur Verfügung stehen muss. Ansonsten entstehen immer wieder Erfassungslücken. Wird die Zeiterfassung beispielsweise analog statt digital bzw. elektronisch durchgeführt, muss dafür gesorgt werden, dass jederzeit genügend Stundenzettel für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Wird hingegen ein digitales System wie beispielsweise MomoZeit verwendet, sind funktionierende Server wichtig, um Ausfälle des Systems möglichst gering zu halten. Da der Server über uns gehostet wird, können wir unseren Kundinnen und Kunden durchgehend einen sicheren Zugriff gewährleisten.
Zugänglich meint, dass das System zur digitalen Zeiterfassung einfach und stetig für alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer zugänglich sein muss. Daher ist MomoZeit bewusst einfach und intuitiv gehalten, um auch weniger erfahrenen Mitarbeitenden den Umgang mit der Software zu erleichtern. Darüber hinaus meint dieser Begriff auch die spätere Nachverfolgbarkeit der Arbeitszeiten. Ein Anruf beim Chef mit der Aussage „bin da“ wäre in diesem Fall nicht optimal, da dies später nicht mehr nachvollziehbar ist.
Um eine transparente Arbeitszeiterfassung online und offline sowie klare Stundennachweise zu gewährleisten, müssen die Daten zu den Anwesenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich protokolliert und gespeichert sein und dürfen nicht gelöscht werden können oder verloren gehen. Daher eignet sich eine professionelle Zeiterfassungssoftware wie MomoZeit ganz besonders, da das System die Arbeitszeiten als gut strukturierte und gesicherte Daten ausspielt.

Sie sind noch auf der Suche nach dem passenden digitalen Arbeitszeiterfassungssystem?

Beispielhafte Darstellung der geräteunabhängigen Arbeitszeiterfassung
Sie suchen aufgrund des neuen Gesetzes zur Zeiterfassung noch das optimale Zeiterfassungssystem für eine saubere und unkomplizierte digitale Zeiterfassung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Dann ist MomoZeit die ideale Lösung für fast alle Branchen.

Unsere moderne Software zur digitalen Arbeitszeiterfassung und Dokumentation von Arbeitszeiten erlaubt es Ihren Mitarbeitenden, Arbeitszeiten bzw. Arbeitsstunden mit wenigen Klicks pro Tag sauber zu dokumentieren. Die Nachweise über die Arbeitszeiten sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit abrufbar. Arbeitsstunden, Pausenzeiten, Projektzeiten und Überstunden werden klar erfasst und voneinander abgegrenzt. Mit MomoZeit können Arbeitszeiten und Abwesenheiten ganz einfach per App, Laptop, Smartphone, Desktop oder Terminal erfasst werden. Erfahren Sie hier mehr über beispielsweise unsere moderne und einfache Arbeitszeiterfassung per App!
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