Arbeitszeiterfassungspflicht und Überstunden
Veröffentlicht: 24.11.2022, Zuletzt aktualisiert: 01.02.2023

Arbeitszeiterfassungspflicht und Überstunden: Was Sie jetzt wissen müssen!

Sanduhr auf Laptop als Zeichen für die geräteunabhängige Zeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat Unternehmer und Unternehmerinnen in einem aktuellen Urteil im September dazu verpflichtet, die geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeitenden penibel zu erfassen. Doch was bedeutet dieses Urteil eigentlich für den Arbeitsalltag und wie muss die Erfassung der Arbeitszeit durchgeführt und dokumentiert werden? Bei MomoZeit wissen wir genau, wie derartige Lösungen zur Einhaltung der Arbeitszeiterfassungspflicht aussehen können. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen die Varianten vor und zeigen Ihnen zudem, wie Sie eine digitale Zeiterfassung sinnvoll einsetzen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Arbeitszeiterfassungspflicht – welche Regelungen müssen eingehalten werden?
  3. Digitale Zeiterfassungssysteme als Lösung
  4. Bezahlung von Überstunden und Streichung geleisteter Arbeitsstunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Überstunden sind in vielen deutschen Firmen Alltag. Unternehmer und Unternehmerinnen sind durch das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts nun dazu verpflichtet, alle geleisteten Arbeitsstunden penibel durch ein System zu erfassen und zu speichern.
  • Nur mit den gespeicherten Daten ist es möglich, die Einhaltung der notwendigen Ruhezeiten und der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit zu kontrollieren und zu überwachen.
  • Nutzen Sie eine digitale Zeiterfassung. Diese Systeme genügen in aller Regel den Ansprüchen der Zeiterfassungspflicht und erleichtern Ihnen den bürokratischen Aufwand für die Überwachung der Arbeitszeiten maßgeblich.

Die Arbeitszeiterfassungspflicht – welche Regelungen müssen eingehalten werden?

Die Arbeitszeiterfassungspflicht schreibt vor, dass Firmen die geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeitenden erfassen und speichern müssen. Dies war bisher erst ab der achten Arbeitsstunde notwendig. Das Ziel dieses Urteils ist, die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten zu kontrollieren.

So wird selbst bei dringenden Projekten oder einem erhöhten Arbeitsaufkommen der oder die Mitarbeitende besser geschützt. Allerdings stehen Unternehmen, die bisher auf Basis der Vertrauensarbeitszeit gearbeitet haben, vor der Frage, wie ein Zeiterfassungssystem aussehen muss, das den Anforderungen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts genügt.

Digitale Zeiterfassungssysteme als Lösung

Eine digitale Zeiterfassung ist eine sinnvolle Lösung, um die Anforderungen der Arbeitszeiterfassungspflicht zu erfüllen. Dabei haben diese Systeme einige Vorteile im Vergleich zu den gängigen manuellen Verfahren, wie:

  • Geringer bürokratischer Aufwand
  • Günstige Einführung
  • Automatische Kontrolle der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit und der Einhaltung der Ruhezeit
  • Einfache Speicherung der Daten
  • Sicher gegen Manipulierbarkeit 
  • Bietet den Mitarbeitenden die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit zu dokumentieren 

Bezahlung von Überstunden und Streichung geleisteter Arbeitsstunden

Im Übrigen beeinflusst die Arbeitszeiterfassungspflicht keine weiteren vertraglichen Bestandteile Ihrer Arbeitsverträge. So sind Sie nicht automatisch verpflichtet, dass Überstunden ausbezahlt werden müssen, wenn dies nicht in den geltenden Verträgen vorgesehen ist. Allerdings ist das einfache Streichen geleisteter Stunden nicht ohne weiteres möglich. Dies ist nur dann vorgesehen, wenn es detailliert im Vertrag oder einer Betriebsvereinbarung definiert wurde.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen bisher keine Zeiterfassung implementiert haben, sollten Sie sich die Vorzüge der digitalen Zeiterfassungssysteme von uns präsentieren lassen. Denn die Variante von MomoZeit ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um die neuen rechtlichen Regelungen einzuhalten. So brauchen Sie keine Probleme zu fürchten, die Ihnen durch eine mangelhafte Erfassung drohen können.