Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Neuigkeiten
Veröffentlicht: 14.09.2022, Zuletzt aktualisiert: 08.05.2023

Bundesarbeitsgericht bestätigt: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Dem „Stechuhr-Urteil“ wird weiter Leben eingehaucht

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Am 13.09.2022 bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.

Wie im Grundsatz-Urteil 1ABR 22/21 nachzulesen, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer systematisch zu erfassen.

Hiermit folgt das BAG dem bereits im Mai 2019 gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“, mittels dessen jeder Arbeitgeber der EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden soll, eine systematische, objektive und zugängliche Arbeitszeiterfassung seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Denn nur so kann das Grundrecht der Arbeitnehmer auf Pausenzeiten und nicht Überschreiten der in Deutschland maximalen Arbeitszeit von 48 Stunden / Woche gewährleistet werden.

Der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing nennt das aktuelle Grundsatz-Urteil des BAG einen „Paukenschlag“. Auch der Arbeitsrechtler Wolfgang Lipinski spricht im Interview mit der F.A.Z. von der „wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidung des Jahres“.

Zwar ist im Grundsatz-Urteil des BAG noch nichts von einer digitalen Arbeitszeiterfassung zu lesen, wie sie Bundesarbeitsminister Heil in seinem Gesetzesentwurf vom Februar 2022 konkretisiert hat, doch sind die Weichen einmal mehr in diese Richtung gestellt. Fakt ist, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die Regierungsparteien mit der gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassungspflicht in Deutschland beschäftigt sind. Die Verpflichtung zur digitalen und manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung soll demnach noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Update 05.04.2023: Experten erwarten nun, dass das neue Gesetz zur systematischen, digitalen Arbeitszeiterfassung in 2023 verabschiedet werden wird.