Wie werden kurze Pausen erfasst - Arbeitszeiterfassung
Veröffentlicht: 24.11.2022, Zuletzt aktualisiert: 01.02.2023

Wie werden kurze Pausen bei der Arbeitszeiterfassung erfasst?

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Die Arbeitszeiterfassungspflicht schreibt Ihnen als Unternehmer oder Unternehmerin penibel vor, dass Sie die geleisteten Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen. So soll die Einhaltung der notwendigen Ruhezeiten und der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit besser kontrollierbar werden. Die digitale Zeiterfassung ist eine sinnvolle Lösung, mit der Sie diese Pflicht sicher und kostengünstig in Ihrer Firma realisieren können. Doch werden kurze Pausen bei diesem System eigentlich erfasst? Bei MomoZeit wissen wir, welche Möglichkeiten es hierfür gibt und stellen Ihnen diese im folgenden Ratgeber näher vor.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kurze Pausen im Arbeitsalltag – diese gehören dazu
  3. Arbeitszeit oder Privatvergnügen – diese Unterschiede gibt es bei den Pausen
  4. Lösung für die Erfassung kurzer Pausen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurze Pausen lassen sich im Arbeitsalltag nicht vermeiden. Der Gang zur Toilette oder die Raucherpause gehören zu den gängigen Unterbrechungen.
  • Während der Gang zur Toilette oder das Trinken bei der Arbeit von den Firmen akzeptiert werden muss, müssen Raucherpausen nicht toleriert werden. Ein Abzug von der Arbeitszeit ist daher zulässig.
  • Nutzen Sie digitale Zeiterfassungssysteme, um kurze Pausen gezielt zu erfassen. So können Sie nicht tolerierte Pausen einfach und kostengünstig erfassen und speichern.

Kurze Pausen im Arbeitsalltag – diese gehören dazu 

  • Der Gang zur Toilette
  • Kurze Trinkpausen, die nicht direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden können
  • Raucherpausen
  • Kaffeepausen

Doch welche dieser Situationen müssen eigentlich von Unternehmern und Unternehmerinnen akzeptiert werden und müssen diese im Rahmen der Zeiterfassung berücksichtigt werden?

Arbeitszeit oder Privatvergnügen – diese Unterschiede gibt es bei den Pausen

Es gibt durchaus Unterschiede bei den kurzen Pausen während der eigentlichen Arbeit. So haben bereits mehrere Gerichte geurteilt, dass das Rauchen keine verpflichtende Pause darstellt, die von einem Unternehmer oder einer Unternehmerin eingeräumt oder akzeptiert werden muss. Wenn Mitarbeitende daher Ihren Arbeitsplatz verlassen, um eine Zigarette zu rauchen, kann dies von der Arbeitszeit abgezogen werden.

Das Zubereiten eines Kaffees und die Mitnahme zum Büroplatz hingegen müssen akzeptiert werden. Genauso ist das kurze Trinken oder der notwendige Toilettengang unverzichtbar und darf nicht von der geleisteten Arbeitszeit abgezogen werden. Sollte aber noch eine längere Unterhaltung in der Kaffeeküche stattfinden, ist der Abzug durchaus gerechtfertigt.

Lösung für die Erfassung kurzer Pausen

Eine digitale Zeiterfassung ist eine einfache Lösung, um kurze Pausen Ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. So können Sie beispielsweise einfach Stempeluhren bzw. Terminals an den Kaffeeküchen oder den Raucherplätzen installieren. Die Mitarbeitenden müssen dann lediglich bei Betreten des Bereichs ausstempeln.

Besprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden, welche Regelungen für kleinere Pausen gelten, damit niemand benachteiligt wird und im Unternehmen Pausen von jedem einheitlich erfasst werden. Mit dem digitalen Zeiterfassungssystem MomoZeit vereinfachen Sie den Prozess des Aus- und Einstempelns und sorgen dafür, dass das System konsequent genutzt wird.