Zeiterfassung in der Gebäudereinigung Pflicht?
Veröffentlicht: 10.07.2024

Zeiterfassung in der Gebäudereinigung Pflicht?

Inhaltsverzeichnis

  1. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
  2. Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung
  3. Zeiterfassung in der Gebäudereinigung Pflicht - darum ist sie so wichtig
  4. Zählt Fahrzeit in der Gebäudereinigung als Arbeitszeit?
  5. Ideale Lösung für die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung: MomoZeit
  6. Fazit
  7. FAQ

In der Gebäudereinigung gelten, wie auch generell im Außendienst, besondere Regeln bezüglich der Arbeitszeit. Doch gilt auch hier die verpflichtende Zeiterfassung? In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

1. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie hat einen entscheidenden Grund: Durch sie wird gewährleistet, dass Arbeitnehmende gute Arbeitsbedingungen haben und dass diese rechtlich abgesichert sind. Auf der Seite der Arbeitgebenden bedeutet sie vor allem eine Erleichterung der administrativen Abläufe des Unternehmens, wodurch diese wesentlich effizienter erfolgen. 
  • In der Gebäudereinigung ist die Pflicht der Arbeitszeiterfassung besonders wichtig. Aufgrund variierender Fahrzeiten und Arbeitseinsätze kann es schnell zu Überstunden kommen. Auch können besondere Arbeitszeiten wie bspw. Nachtdienste angeordnet werden, bei denen Zuschläge bezahlt werden müssen. Um den Überblick über geleistete Überstunden und zuschlagspflichtige Arbeitszeiten zu bewahren, ist die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung unumgänglich.
  • Für die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung bietet sich ein digitales Tool an, auf das Mitarbeitende ortsunabhängig und schnell zugreifen können. Die elektronische Zeiterfassung „MomoZeit“ ermöglicht eine unkomplizierte und flexible Arbeitszeiterfassung, die mithilfe des GPS-Features entscheidende Abläufe bei der Aufgabenzuweisung und Mitarbeiterplanung erleichtern kann.

2. Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung

Generell gilt: Die Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitnehmende verpflichtend. Arbeitgebende müssen die entsprechenden Voraussetzungen dazu schaffen. Die gesetzlichen Beschlüsse des ArbZG, EuGH und BDSG regeln dies. Die Gesetze dienen Arbeitnehmende sowie Arbeitgebende und sollen diese rechtlich absichern: Durch exakte Dokumentation der Arbeitszeit werden Streitigkeiten und Missverständnisse vermieden und Genehmigungsabläufe etabliert. 

Die Arbeitszeiterfassung bedeutet also nicht nur eine Pflicht, sondern sie sichert auch den Schutz der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gesetzlich ab.

3. Zeiterfassung in der Gebäudereinigung Pflicht - darum ist sie so wichtig

Die Arbeitszeiterfassung ist sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende vorteilhaft. So können Arbeitnehmende und Arbeitgebende ihre Rechte wahrnehmen. Weiterhin liegen die Vorteile der Arbeitszeiterfassung für Arbeitgebende insbesondere bei den administrativen Abläufen: Durch sorgfältig durchgeführte Arbeitszeiterfassungen können Arbeitgebende einen schnellen Überblick über die Arbeitsauslastung der Arbeitnehmenden bekommen und so die Mitarbeiterplanung effizienter gestalten.

Vor allem in der Gebäudereinigung ist die Pflicht der Arbeitszeiterfassung sinnvoll. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Gründe zusammengefasst, warum die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung relevant ist.

Kein geregelter Tagesablauf in der Gebäudereinigung: Vorbeugen vor Verstößen gegen das ArbZG

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in der Gebäudereinigung beträgt offiziell 39 Stunden. In der Realität sieht das dann jedoch oft anders aus: Die Einsätze dauern unterschiedlich lange und sind nicht genau vorhersehbar. Es gibt in der Gebäudereinigung keinen wirklich geregelten Tagesablauf – durch unterschiedliche Fahrzeiten und Staus ist kein Tag wie der andere, und es kann schnell zu Überstunden kommen.

Gerade deswegen ist es so wichtig, die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen, um einen Überblick über die abgeleisteten Überstunden zu behalten und nicht gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Dieses sieht nämlich vor, dass der tägliche Durchschnitt von 8 Arbeitsstunden im Zeitraum von 24 Wochen nicht überschritten werden darf. Um das überprüfen und einhalten zu können, ist es notwendig, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden genau zu erfassen.

Besondere Arbeitszeiten in der Gebäudereinigung: Transparenz über Gewährleistung von Zuschlägen

In der Gebäudereinigung können außerdem spezielle Arbeitszeiten, wie bspw. der Nachtdienst, angeordnet werden. Durch die Arbeitszeiterfassung werden diese besonderen Arbeitszeiten sichtbar gemacht. Dies schafft eine Transparenz über die zu bezahlenden Zuschläge: Arbeitnehmende und Arbeitgebende können mithilfe der Arbeitszeiterfassung überprüfen, ob Zuschläge (im Fall von Nachtdienst: Zuschlag von 30 %) korrekt berechnet werden.

Auch hilft der Überblick über die abgeleisteten speziellen Arbeitszeiten bei der fairen Mitarbeiterplanung: Um sicherzustellen, dass nicht immer die gleichen Mitarbeitenden für spezielle Schichtdienste eingeteilt werden, ist ein Überblick über die abgeleisteten Arbeitszeiten und -stunden nötig.

Grafik mit den Gründen wieso Zeiterfassung in der Gebäudereinigung wichtig ist

Die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung sorgt demnach einerseits für den Schutz von Arbeitnehmenden und unterstützt andererseits Arbeitgebende bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie bei der fairen Mitarbeiterplanung.

4. Zählt Fahrzeit in der Gebäudereinigung als Arbeitszeit?

In der Gebäudereinigung zählen auch Fahrzeiten zur Arbeitszeit, sofern kein fester Arbeitsplatz vorhanden ist. Der erste Weg von zu Hause zum Kunden, die Wege von Kunde zu Kunde sowie der Weg vom letzten Kunden nach Hause, zählen dann zur Arbeitszeit und werden entlohnt. Das liegt daran, dass die Reisetätigkeit einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit in der Gebäudereinigung ausmacht. Die Entscheidung dafür, dass die Fahrzeit in der Gebäudereinigung als Arbeitszeit zählt, geht auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zurück, das 2020 gefällt wurde.

Allerdings zählt die Fahrzeit in folgenden gesonderten Fällen nicht zur Arbeitszeit:

  • Private Tätigkeiten: Gehen Arbeitnehmende während der Fahrzeit privaten Tätigkeiten nach (bspw. private Telefonate), so gilt die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit und wird nicht vergütet.
  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Weil Arbeitnehmende die Fahrzeit in öffentlichen Verkehrsmitteln für eigene Zwecke nutzen können, zählt sie nicht zur Arbeitszeit. Eine Vergütung fällt auch in diesem Fall weg.
  • Keine Vorgaben des Arbeitgebenden: Wenn Arbeitnehmende keine Vorgaben des Arbeitgebenden einhalten müssen (bspw. Routenvorgaben, Vorgaben über Kundenreihenfolge etc.), handelt es sich bei der Fahrzeit nicht um Arbeitszeit.
  • Fester Arbeitsplatz: Ist ein fester Arbeitsplatz vorhanden, gelten die Fahrzeiten zum Arbeitsplatz und zurück nicht als Arbeitszeit.

Die Fahrzeit zählt also in der Gebäudereinigung dann als Arbeitszeit, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

5. Ideale Lösung für die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung: MomoZeit

Die ideale Lösung für die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung ist das digitale Zeiterfassungssystem MomoZeit. Mit MomoZeit kann die Arbeitszeit von Mitarbeitenden schnell und unkompliziert digital erfasst werden. Da Arbeitnehmende in der Gebäudereinigung oft verschiedene Einsatzorte haben, bietet MomoZeit mit seinem ortsunabhängigen Zugriff auf die Zeiterfassung die beste Lösung. Zudem enthält MomoZeit eine GPS-Funktion. Mittels der GPS-Funktion, der ermittelbaren Koordinaten, können Projekte automatisch Arbeitnehmenden zugewiesen werden. Dies führt zu erhöhter Effizienz und somit Zeitersparnis. Mit MomoZeit können Gebäudereinigungsunternehmen also wertvolle Zeit- und Geldressourcen sparen - und diese stattdessen in die Optimierung ihrer Dienstleistung investieren.

Grafik mit den Vorteilen der digitalen Zeiterfassung MomoZeit

6. Fazit

Die Arbeitszeiterfassung ist auch für Arbeitnehmende in der Gebäudereinigung verpflichtend. Arbeitgebende müssen die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen. Die gute Nachricht ist, dass eine Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmende sowie Arbeitgebende viele Vorteile bietet. So erlaubt sie nicht nur einen genauen Überblick über geleistete (Über-)Stunden der Mitarbeitenden, sondern erleichtert die administrativen Abläufe innerhalb eines Unternehmens enorm. Mithilfe der Zeiterfassung können Mitarbeiterplanung und -schutz optimiert werden.

7. FAQ

Welche Mitarbeiter brauchen keine Zeiterfassung?

Nur leitende Angestellte und Geschäftsführende sind von der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Auf wen diese Kriterien zutreffen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Welche Art der Arbeitszeiterfassung bietet sich für die Gebäudereinigung an?

Für Mitarbeitende in der Gebäudereinigung eignet sich die digitale Arbeitszeiterfassung am besten, da diese flexibel und ortsunabhängig durchgeführt werden kann. Die Software MomoZeit bietet mit ihrer benutzerfreundlichen Oberfläche eine sichere Art der Zeiterfassung, die insbesondere durch ihr hilfreiches GPS-Feature für Unternehmen der Gebäudereinigungsbranche ideal ist.

Warum ist die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung so wichtig?

Die Zeiterfassung in der Gebäudereinigung ist nicht nur aufgrund der generellen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wichtig. Sie ermöglicht zusätzlich die Transparenz über zuschlagspflichtige Arbeitseinsätze. Aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeiten und Arbeitseinsätzen kann es in der Gebäudereinigung außerdem schnell zu Überstunden kommen. Die Zeiterfassung liefert hier eine wichtige Übersicht über abgeleistete Überstunden und die Arbeitsauslastung von Mitarbeitenden.