Stundenzettel - Gibt es den noch und was ist das überhaupt?
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Stundenzettel / Stundenabrechnung

Der Stundenzettel ist ein wichtiges Instrument zur Erfassung von Arbeitszeiten in Unternehmen und Organisationen. Er dient dazu, die geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festzuhalten und bildet eine Grundlage für die Erstellung von Lohnabrechnungen, die Planung von Arbeitszeiten und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Außerdem ist das Führen von Stundenzetteln äußerst relevant, um erbrachte Arbeitsleistung Kunden gegenüber fakturieren zu können. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Aspekte des Stundenzettels erläutert.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition und Zweck
  2. Aufbau und Struktur eines Stundenzettels
  3. Erfassung von Arbeitszeiten
  4. Elektronische Stundenzettel
  5. Gesetzliche Grundlagen
  6. Stundenzettel in der Praxis
  7. Minijobber und Stundenzettel
  8. Automatisierte Zeiterfassungssysteme

1. Definition und Zweck

Der Stundenzettel ist ein Dokument, das die Arbeitszeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfasst. Er dient dazu, die geleistete Arbeitszeit nachvollziehbar zu dokumentieren und bildet die Grundlage für die Lohnabrechnung, die Planung von Arbeitszeiten und die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Außerdem ist ein Stundenzettel die Grundlage zur belegbaren Fakturierung erbrachter Leistungen bzw. Arbeitszeiten. 

2. Aufbau und Struktur eines Stundenzettels

Ein Stundenzettel enthält in der Regel verschiedene Informationen, darunter den Namen des Mitarbeiters, das Datum, die Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden und gegebenenfalls weitere relevante Angaben, wie den Hinweis auf ein bearbeitetes Projekt. Dieses Projekt kann sowohl ein internes als auch ein Kunden-Projekt sein. Je nach Unternehmensstruktur und -größe können Stundenzettel auch individuell angepasst werden.

3. Erfassung von Arbeitszeiten

Die Erfassung von Arbeitszeiten umfasst den Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie der Pausenzeiten. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten korrekt und vollständig eintragen, um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten. Die genaue Abrechnung bezieht sich auf interne Projekte wie auch auf Kundenprojekte.

3.1. Arbeitsbeginn und -ende

Der Arbeitsbeginn und das -ende sollten genau festgehalten werden. 

3.2. Pausenzeiten

Pausenzeiten sind Ruhezeiten, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich erholen und regenerieren können. Diese Zeiten sollten ebenfalls auf dem Stundenzettel erfasst werden, um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und um eine genaue Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu ermöglichen. Pausen können unterschiedlich lang sein und je nach Arbeitszeitgesetz oder Tarifvertrag vorgeschrieben sein.

3.3. Überstunden und Mehrarbeit

Für Überstunden und Mehrarbeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen, sollte es auf dem Stundenzettel eine separate Erfassung geben. Dies ermöglicht eine genaue Abrechnung und eine transparente Dokumentation der zusätzlichen Arbeitsstunden. Außerdem können mögliche zuschlagswürdige Arbeitsstunden sogleich erkannt und berücksichtigt werden.

4. Elektronische Stundenzettel

In der heutigen digitalen Zeit werden Stundenzettel oft elektronisch erfasst. Dabei werden spezielle Softwarelösungen oder Online-Plattformen verwendet, um Arbeitszeiten direkt einzutragen oder automatisch zu erfassen. Diese elektronischen Stundenzettel bieten verschiedene Vorteile.

4.1. Vorteile

Elektronische Stundenzettel ermöglichen eine effiziente und genaue Erfassung von Arbeitszeiten. Sie reduzieren den manuellen Aufwand und die Fehleranfälligkeit, da Daten automatisch gespeichert und berechnet werden können. Zudem bieten sie eine bessere Übersichtlichkeit und ermöglichen eine schnelle Auswertung der Arbeitszeitdaten. Dies alles dient auch einer effizienten und leicht belegbaren Abrechnung von Kundenprojekten.

4.2. Datenschutz

Bei der Nutzung elektronischer Stundenzettel müssen Datenschutzaspekte beachtet werden. Es ist wichtig, dass sensible Mitarbeiterdaten geschützt und sicher verwaltet werden. Zudem können technische Probleme oder Ausfälle dazu führen, dass die Erfassung der Arbeitszeiten vorübergehend nicht möglich ist. Deshalb bieten die meisten Systeme eine Backup-Lösung.

5. Gesetzliche Grundlagen

Die Erfassung von Arbeitszeiten auf Stundenzetteln unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Hier sind vor allem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Mindestlohngesetz und tarifvertragliche Regelungen zu beachten. Diese legen unter anderem fest, wie viele Stunden pro Tag oder pro Woche maximal gearbeitet werden dürfen und welche Pausen- und Ruhezeiten einzuhalten sind.

5.1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es legt beispielsweise fest, dass nach sechs Stunden Arbeit eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzulegen ist. 

5.2. Tarifverträge

Tarifverträge können weitere Regelungen zur Arbeitszeit und zur Erfassung von Arbeitszeiten enthalten. Diese sind für die jeweilige Branche oder den spezifischen Arbeitsplatz bindend und sollten beim Ausfüllen der (digitalen) Stundenzettel beachtet werden.

6. Stundenzettel in der Praxis

Die Verwendung von Stundenzetteln in der Praxis variiert je nach Unternehmen und Branche. Einige Unternehmen nutzen papierbasierte Stundenzettel, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handschriftlich ausgefüllt werden. Andere setzen auf effizientere elektronische Lösungen, bei denen die Arbeitszeiten direkt in eine Software oder eine Online-Plattform eingetragen werden.

6.1. Nutzung und Auswertung

Die Nutzung von Stundenzetteln erfolgt in der Regel täglich. Die ausgefüllten Stundenzettel werden von den Vorgesetzten oder der Personalabteilung gesammelt und ausgewertet. Auf Grundlage dieser Daten werden Lohnabrechnungen erstellt und Überstunden erfasst. Außerdem werden anhand der auf Stundenzetteln erfassten Zeiten Kundenrechnungen erstellt. Eine digitale Arbeitszeiterfassung vereinfacht diese Prozesse allerdings enorm.

6.2. Fehlerhafte Eintragungen und Korrekturen

Es kann vorkommen, dass Fehler bei der Erfassung der Arbeitszeiten auf Stundenzetteln auftreten. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Eintragungen korrigieren oder ergänzen. Dies sollte transparent und nachvollziehbar geschehen, beispielsweise durch das Anbringen einer deutlichen Kennzeichnung oder das Ausfüllen eines Korrekturvermerks. Dieser Prozess ist bei einer online Arbeitszeiterfassung wesentlich einfacher und üblicherweise manipulationssicher.

6.3. Archivierung und Aufbewahrungspflichten

Stundenzettel und die darauf erfassten Arbeitszeiten sollten gemäß den gesetzlichen Vorschriften archiviert und für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden. Dies dient der Nachvollziehbarkeit von Arbeitszeiten bei etwaigen Streitfällen oder Prüfungen durch Behörden. Die genauen Aufbewahrungspflichten können je nach nationalen und regionalen Gesetzen variieren. Gleiches gilt bei der digitalen Arbeitszeiterfassung, wobei hier das Archivieren mühelos funktioniert und die Daten auch leicht wieder abrufbar sind.

7. Minijobber und Stundenzettel

7.1. Das ist bei Minijobbern zu beachten

„Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen grundsätzlich auch deren Arbeitszeit dokumentieren. Diese Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für die Branchen aus § 2 a SchwarzArbG, sondern für sämtliche Arbeitgeber von Minijobbern.“ (Quelle: https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/recht/arbeitsrecht/mindestlohn-minijob-und-aushilfen/aufzeichnungspflichten-nach-dem-mindestlohngesetz )

7.2 Ausnahmen

„Daneben regelt die neue Verordnung, dass eine Aufzeichnungspflicht für im Betrieb arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers nicht erforderlich ist. Sollte es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person (z. B. GmbH) handeln oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z. B. KG), dann kommt es auf die Verwandtschaft bzw. Beziehung zum vertretungsberechtigten Organ der juristischen Person oder eines Mitglieds eines solchen Organs oder eines vertretungsberechtigten Gesellschafters der rechtsfähigen Personengesellschaft an.“ (Quelle: https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/recht/arbeitsrecht/mindestlohn-minijob-und-aushilfen/aufzeichnungspflichten-nach-dem-mindestlohngesetz )

8. Automatisierte Zeiterfassungssysteme

Neben den traditionellen Stundenzetteln haben sich in vielen Unternehmen auch automatisierte Zeiterfassungssysteme etabliert. Diese Systeme nutzen beispielsweise Apps, Terminals oder biometrische Erfassungstechnologien wie Fingerabdruck-Erkennung, um die Arbeitszeiten automatisch zu erfassen.

8.1. Zeitstempel und Zeiterfassungssoftware

Digitale Arbeitszeiterfassungen erfassen die Arbeitszeiten durch das Ein- und Ausstempeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Daten werden dann in einer speziellen Zeiterfassungssoftware gesammelt und verarbeitet. Diese ermöglicht eine effiziente Auswertung der Arbeitszeiten und kann oft mit anderen Unternehmenssystemen wie der Lohnbuchhaltung verknüpft werden.

8.2. Biometrische Erfassungssysteme

Biometrische Erfassungssysteme verwenden Merkmale wie Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung, um die Arbeitszeiten zu erfassen. Dies bietet eine noch präzisere und fälschungssichere Methode der Zeiterfassung. Datenschutzbestimmungen und der Schutz sensibler Mitarbeiterdaten sind jedoch bei der Nutzung solcher Systeme besonders wichtig.



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