Die neue Entgelttransparenz: Warum Zeiterfassung jetzt zum Rechtsschutz wird 

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aus Team MomoZeit

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Haben Sie die aktuellen Nachrichten aus dem Arbeitsrecht verfolgt? Es gibt ein Thema, das HR-Abteilungen und Geschäftsführer in diesen Wochen im Mai 2026 massiv beschäftigt: Die finale Phase der nationalen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970). 

Für viele mittelständische Betriebe bedeutet das ein schnelles Umdenken. Die Zeiten, in denen das Thema Entgelttransparenz nur Großkonzerne betraf, sind endgültig vorbei. Die Schwellenwerte sinken drastisch – und wer seine Hausaufgaben bei der Dokumentation jetzt nicht macht, steht rechtlich schnell auf dünnem Eis. 

Die neuen Fakten: Was kommt auf den Mittelstand zu? 

Bisher galt das deutsche Entgelttransparenzgesetz erst für Betriebe ab 500 Mitarbeitern. Die neuen, verschärften Richtlinien senken diese Hürden nun schrittweise ab: 

  • Absenkung der Mitarbeitergrenzen: Die Pflichten zur regelmäßigen Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle (den sogenannten Gender-Pay-Gap) werden schrittweise auf Unternehmen ab 100 Beschäftigte ausgeweitet. 
  • Auskunftsrecht für Bewerber: Sie müssen bereits im Bewerbungsverfahren transparent machen, wie das Einstiegsgehalt oder das Gehaltsband für die ausgeschriebene Stelle aussieht. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt im alten Job ist tabu. 
  • Beweislastumkehr bei Verstößen: Wenn ein Mitarbeiter das Gefühl hat, ohne sachlichen Grund ungerecht bezahlt zu werden, und klagt, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Sie müssen lückenlos nachweisen können, dass die Gehaltsunterschiede auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen – wie beispielsweise Qualifikation, Berufserfahrung oder den tatsächlich geleisteten Stunden. 

Unser Rat als Mentor für Ihre Betriebsführung: Sehen Sie diese Gesetzesänderung nicht als Schikane, sondern als Anlass, jetzt für absolute Klarheit in Ihren Strukturen zu sorgen. Wenn die Kriterien für Löhne, Boni und Zulagen von Anfang an transparent und nachvollziehbar sind, nimmt das jeglichen Zündstoff aus dem Thema. 

Warum die Zeiterfassung Ihr wichtigster Zeuge ist 

Um Gehaltsstrukturen im Ernstfall rechtssicher zu begründen, reicht ein Blick auf das Grundgehalt im Arbeitsvertrag nicht aus. Oft entstehen Unterschiede durch Zulagen, Überstunden, Nachtarbeitszuschläge oder Bereitschaftsdienste. 

Genau hier schlagen wir die Brücke zu MomoZeit: Wenn ein Mitarbeiter Auskunft über die durchschnittlichen Entgeltgruppen verlangt, müssen Sie als Arbeitgeber saubere Daten vorlegen können. Eine lückenlose, tagesaktuelle und revisionssichere elektronische Zeiterfassung liefert Ihnen genau diese objektiven Fakten. Sie können auf Knopfdruck nachweisen, wer wann wie viele Stunden geleistet hat und wie sich die Zuschläge zusammensetzen. Das schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und sorgt für die nötige Rechtssicherheit bei jeder Überprüfung. 

Fazit: Transparenz schafft Vertrauen 

Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Entgelttransparenz fordern vom Mittelstand ein hohes Maß an Organisation. Wer jedoch frühzeitig auf digitale und transparente Prozesse setzt, erfüllt die gesetzlichen Auflagen nicht nur mühelos, sondern punktet auch als fairer und attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt. 

Lassen Sie sich von den neuen Fristen nicht unter Druck setzen. Mit der richtigen Struktur im Hintergrund und einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite sind Sie bestens aufgestellt. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihre Zeitwirtschaft fit für die neuen Transparenzanforderungen machen, sprechen Sie uns einfach an. 

Weiterführende Informationen & Quellen: 

  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts (Offizielles Amtsblatt der EU)