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- Definition
Aufgabe der Kostenträgerrechnung ist die entstandenen Kosten eines Unternehmens einzelnen Kostenträgern zuzuordnen. Unter Kostenträgern versteht man Produkte, Projekte und Dienstleistungen. In der Kostenträgerrechnung wird zwischen der Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung unterschieden.
Kostenträgerzeitrechnung
Die Kostenträgerzeitrechnung (auch kurzfristige Erfolgsrechnung) ermittelt die Höhe der Gesamtkosten für einen Kostenträger, die in einer Abrechnungsperiode anfallen. Hierfür gibt es zwei Verfahren, das Gesamt- und das Umsatzkostenverfahren.
Kostenträgerstückrechnung
Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die die Stückkosten für jeden Kostenträger. Dazu nutzt man unterschiedliche Kalkulationsmethoden wie die Divisionskalkulation, die Äquivalenzkalkulation, die Zuschlagskalkulation und die Kuppelkalkulation.
