Leiharbeit

Was ist Leiharbeit?

Leiharbeit – auch Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt – bedeutet, dass Beschäftigte bei einem Verleiher angestellt sind und vorübergehend in einem anderen Unternehmen eingesetzt werden. Die rechtliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Wie funktioniert das Modell?

Zwischen Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer besteht ein Dreiecksverhältnis: Der Arbeitsvertrag wird mit dem Verleiher geschlossen, gearbeitet wird jedoch im Einsatzbetrieb. Dort gelten die fachlichen Weisungen des Entleihers, während der Verleiher weiterhin Arbeitgeber bleibt.

Rechte von Leiharbeitnehmern

Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf die wesentlichen arbeitsrechtlichen Schutzrechte. Dazu zählen unter anderem Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Sozialversicherung und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Gleichstellungsgrundsätze wie Equal Pay und Equal Treatment. Die konkrete Vergütung kann zusätzlich von Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche abhängen.

Höchstüberlassungsdauer

Grundsätzlich ist der Einsatz im selben Entleihbetrieb zeitlich begrenzt. In vielen Fällen gilt eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, wobei tarifliche oder gesetzliche Besonderheiten zu beachten sind.

Vorteile und Grenzen

Für Unternehmen bietet Leiharbeit Flexibilität bei Auftragsspitzen oder Personalengpässen. Für Beschäftigte kann sie den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Gleichzeitig sollten Themen wie Einsatzdauer, Vergütung, Perspektive und Integration im Betrieb realistisch bewertet werden.