Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Unterschieden wird vor allem zwischen dem geringfügig entlohnten Minijob und der kurzfristigen Beschäftigung. Minijobs sind für viele Menschen eine flexible Möglichkeit, neben Ausbildung, Studium, Familie oder einer Hauptbeschäftigung zusätzlich zu arbeiten.
Verdienstgrenze im Jahr 2026
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für einen geringfügig entlohnten Minijob bei 603 Euro pro Monat. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und kann sich daher künftig erneut ändern.
Arbeitszeit und Mindestlohn
Wie viele Stunden im Monat möglich sind, hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab. Maßgeblich ist dabei immer der aktuelle gesetzliche oder tarifliche Mindestlohn. Steigt der Stundenlohn, sinkt entsprechend die maximal mögliche Stundenzahl innerhalb der Minijob-Grenze.
Sozialversicherung und Steuern
Minijobs werden in der Sozialversicherung und bei den Abgaben gesondert behandelt. Für Beschäftigte ist vor allem die Rentenversicherung relevant, weil grundsätzlich Rentenversicherungspflicht besteht, von der man sich auf Antrag befreien lassen kann. Welche Beiträge konkret anfallen, hängt vom Einzelfall und vom Einsatzbereich ab.
Arbeitsrechtliche Rechte
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich kein Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse.
Wichtiger Praxishinweis
Wer mehrere Beschäftigungen kombiniert, sollte die sozialversicherungsrechtlichen Folgen immer im Einzelfall prüfen. Schon kleine Änderungen bei Verdienst, Hauptjob oder Beschäftigungsdauer können Auswirkungen auf die Einordnung haben.
