Was ist mit Vaterschaftsurlaub gemeint?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist damit oft eine kurze Freistellung direkt nach der Geburt eines Kindes gemeint. In Deutschland gibt es jedoch derzeit keinen eigenständigen, allgemein geregelten gesetzlichen Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub für alle Beschäftigten.
Welche Möglichkeiten gibt es stattdessen?
In der Praxis kommen vor allem Elternzeit, Elterngeld, tarifliche Sonderregelungen, Betriebsvereinbarungen oder individuell vereinbarter Urlaub infrage. Manche Arbeitgeber gewähren zusätzlich freiwillige freie Tage rund um die Geburt.
Elternzeit als zentrale Lösung
Väter und zweite Elternteile können – wenn die Voraussetzungen vorliegen – Elternzeit beanspruchen. Diese ist vom klassischen Gedanken eines kurzen Vaterschaftsurlaubs zu unterscheiden und folgt eigenen gesetzlichen Regeln zu Dauer, Ankündigungsfristen und Teilzeitmöglichkeiten.
Warum der Begriff oft missverständlich ist
Rund um die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie wurde in Deutschland mehrfach über eine zusätzliche Freistellung nach der Geburt diskutiert. Dadurch taucht der Begriff Vaterschaftsurlaub in vielen älteren Texten auf, obwohl die Rechtslage in Deutschland davon zu unterscheiden ist.
Empfehlung für Arbeitgeber und Beschäftigte
Da tarifliche, betriebliche und individuelle Regelungen voneinander abweichen können, sollte bei konkreten Fällen immer geprüft werden, welche Freistellungsmöglichkeiten tatsächlich bestehen und welche Fristen einzuhalten sind.
