Eine ältere Verantwortliche mit kurzen grauen Haaren bespricht die Stundenplanung mit einem jüngeren Kollegen am Schreibtisch.

Personalkosten 2027 planen: Was Mindestlohn und Minijobgrenze für Ihr Budget bedeuten

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aus Team MomoZeit

veröffentlicht am

Stand des Artikels: 16. Oktober 2026 · Quellen geprüft: 27. Oktober 2026

Eine ältere Verantwortliche mit kurzen grauen Haaren bespricht die Stundenplanung mit einem jüngeren Kollegen am Schreibtisch.
KI-generierte redaktionelle Illustration; keine tatsächlichen Kunden oder echten Abrechnungsdaten.

Der Auftrag fürs nächste Jahr ist schon kalkuliert. Die Stunden sind mit dem bisherigen Satz angesetzt. Und beim Blick auf die Lohnplanung fällt auf: Ab Januar passt die Rechnung nicht mehr ganz zusammen. Nicht dramatisch auf dem einzelnen Stundenzettel – aber durchaus spürbar über einen Monat.

Wer jetzt Angebote, Besetzung und Budget für 2027 plant, sollte deshalb dieselbe Frage an alle drei stellen: Mit welchen Arbeitsstunden und welchen Lohnsätzen rechnen wir eigentlich?

Das Wichtigste für Ihr Budget

Ab 1. Januar 2027 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Stunde; 2026 sind es 13,90 Euro. Die Minijobgrenze steigt von 603 auf 633 Euro monatlich. Für Ihre Planung zählen aber die tatsächlich anwendbaren Löhne und die gesamten Arbeitgeberkosten. Die Erhöhung ist bereits beschlossen. Der aktuelle Anlass ist die Vorbereitung auf den Jahreswechsel, keine neue Entscheidung aus dieser Woche. BMAS zur Mindestlohnanpassung, Minijob-Zentrale vom 7. Oktober 2026.

Welche Löhne Sie wirklich ansetzen müssen

Der allgemeine Mindestlohn ist eine Untergrenze. Er ist nicht automatisch der Stundenlohn Ihres Betriebs. Höhere verbindliche Branchenmindestlöhne, Tarifvorgaben und einzelvertragliche Ansprüche müssen Sie gesondert berücksichtigen. Gerade in der Gebäudereinigung wäre es deshalb falsch, sämtliche Beschäftigten pauschal mit 14,60 Euro für 2027 zu kalkulieren. Auch § 1 MiLoG lässt höhere Ansprüche unberührt.

Beginnen Sie mit einer Liste der tatsächlich anwendbaren Sätze: Welche Beschäftigtengruppe bekommt welchen Lohn? Ab welchem Datum ändert er sich? Welche Zuschläge oder festen Bestandteile gehören dazu? Das Lohnbüro gleicht die Grundlagen ab; die Betriebsleitung prüft, ob die Angebotskalkulation dieselben Annahmen verwendet.

Nicht jede Lohnerhöhung betrifft alle Mitarbeitenden gleichermaßen. Wer bereits oberhalb der neuen Untergrenze verdient, erhält aus dieser Anpassung allein nicht automatisch dieselbe Erhöhung. Für Ihr Budget zählt der konkrete Anspruch, nicht eine pauschale Prozentzahl für das ganze Team.

Was 70 Cent im Monatsbudget verändern

Ein fiktives Rechenbeispiel macht die Größenordnung sichtbar. Ein Betrieb beschäftigt 20 Personen mit jeweils 80 vergüteten Stunden im betrachteten Monat. Für alle gilt in diesem vereinfachten Beispiel der allgemeine Mindestlohn; höhere Branchen- oder Vertragssätze bestehen nicht. Weitere Lohnbestandteile bleiben zunächst außen vor.

Fiktives Beispiel: Bruttolohn für einen Monat
RechengrößeErgebnis
Vergütete Stunden im Beispielmonat20 × 80 = 1.600 Stunden
Bruttolohn bei 13,90 Euro22.240 Euro
Bruttolohn bei 14,60 Euro23.360 Euro
Zusätzlicher Bruttolohn für diesen Monat1.120 Euro

Die Rechnung lautet: 1.600 Stunden × 0,70 Euro = 1.120 Euro. Das ist der zusätzliche Bruttolohn, nicht der vollständige Anstieg der Arbeitgeberkosten. Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und weitere betriebliche Kosten müssen Sie anhand der jeweiligen Beschäftigung ergänzen. Ein einheitlicher Aufschlag für alle Beschäftigungsformen wäre hier zu grob.

Auch eine Hochrechnung auf zwölf Monate braucht eine Prüfung: Bleiben Beschäftigtenzahl, vergütete Stunden und Lohnsätze tatsächlich gleich? Saisonbetrieb, Eintritte und veränderte Aufträge können die Rechnung deutlich verschieben. Die Tabelle rechnet schnell. Ob die Annahmen zu Ihrem Betrieb passen, prüfen Sie gemeinsam mit dem Lohnbüro.

Warum die höhere Minijobgrenze keine zusätzliche Schicht bedeutet

Die Minijob-Zentrale erläutert in ihrem Beitrag vom 7. Oktober die Erhöhung auf 633 Euro. Die Grenze steigt gemeinsam mit dem Mindestlohn. Daraus entsteht bei Bezahlung zum Mindestlohn praktisch kein zusätzliches durchschnittliches monatliches Stundenbudget: Es bleibt bei ungefähr 43 Stunden. Bei zulässigen Verdienstschwankungen ist dies keine starre Grenze für jeden einzelnen Monat; beachten Sie dazu die Erläuterung der Minijob-Zentrale zu schwankendem Verdienst.

Für die Einsatzplanung heißt das: Eine zusätzliche Schicht passt nicht schon deshalb hinein, weil die Verdienstgrenze höher ausfällt. Liegt der tatsächliche Stundenlohn oberhalb des allgemeinen Mindestlohns, fällt das rechnerische Stundenbudget entsprechend kleiner aus. Bei Sonderzahlungen und der Beurteilung des regelmäßigen Verdienstes stimmen Sie die Planung mit der Lohnabrechnung ab. Erläuterung der Minijob-Zentrale.

Arbeitsstunden und Aufträge gemeinsam prüfen

Für die Lohnabrechnung brauchen Sie vollständige, geprüfte Zeitdaten. Für die Angebotskalkulation kommt eine zweite Sicht hinzu: Wo entsteht der Aufwand? Kundenzeit, betriebliche Organisation und andere vergütete Zeiten verschwinden nicht dadurch, dass sie nicht unmittelbar auf einer Rechnung stehen.

Prüfen Sie deshalb zunächst einen abgeschlossenen Zeitraum. Sind die Buchungen vollständig? Wurden notwendige Korrekturen geklärt? Welche Stunden lassen sich einem Auftrag zuordnen? Wo fehlt die Zuordnung? Aus einer unvollständigen Datengrundlage wird durch einen neuen Lohnsatz keine belastbare Kalkulation.

Mit unserer Projektzeiterfassung ordnen Sie Zeiten Projekten und Aufträgen zu. Projektzeiterfassung und projektspezifische Auswertungen sind ab dem Paket Professional enthalten; die konkrete Nutzung stimmen wir mit Ihnen ab. Über den Excel-, CSV- und PDF-Export können Sie passende Auswertungen weiterbearbeiten. Die Lohn- und Vollkostenrechnung ergänzt Ihr Betrieb beziehungsweise Ihr Lohnbüro und verbindet die Zeitdaten mit den übrigen Kosten Ihrer Kalkulation.

So bereiten Sie Ihre Planung für 2027 vor

  • Lohnsätze klären: Alle verbindlichen Änderungen mit Gültigkeitsdatum zusammenstellen.
  • Vergütete Stunden planen: Vertragsstunden, erwartete Mehrarbeit und weitere vergütete Zeiten berücksichtigen; Anwesenheitsdaten allein bilden nicht das gesamte Personalbudget ab.
  • Minijobs einzeln ansehen: Verdienst und Einsatzumfang zusammen prüfen.
  • Aufträge nachrechnen: Tatsächlichen Aufwand eines geeigneten Vergleichszeitraums mit der bisherigen Kalkulation abgleichen.
  • Verantwortung festlegen: Wer aktualisiert das Budget, wer prüft laufende Angebote, wer klärt Abweichungen mit der Lohnabrechnung?

Ob und wie sich Preise ändern lassen, hängt unter anderem von Verträgen und Marktbedingungen ab. Die Kostenrechnung liefert dafür eine Grundlage, keine automatische Berechtigung zur Preiserhöhung. Ihr nächster sinnvoller Schritt kann deshalb schon ein gemeinsamer Blick auf einen einzigen Auftrag sein.

Häufige Fragen

Müssen wir für alle Beschäftigten mit 14,60 Euro rechnen?

Nein. Setzen Sie den jeweils anwendbaren Lohn an. Höhere Branchen-, Tarif- oder Vertragsansprüche bleiben maßgeblich.

Sind die 1.120 Euro im Beispiel unsere gesamten Mehrkosten?

Nein. Das Beispiel zeigt ausschließlich die Bruttolohndifferenz für 1.600 vergütete Stunden. Weitere Arbeitgeberkosten kommen je nach Beschäftigung hinzu.

Können Minijobber 2027 wegen der höheren Grenze länger arbeiten?

Bei Bezahlung zum jeweiligen allgemeinen Mindestlohn entsteht praktisch kein zusätzliches Stundenbudget. Bei höherem Stundenlohn müssen Sie entsprechend mit weniger Stunden rechnen.

Berechnet MomoZeit automatisch unseren neuen Verkaufspreis?

MomoZeit liefert Zeitdaten für Ihre Kalkulation. Den Verkaufspreis bestimmen Sie anhand von Löhnen, weiteren Kosten und Ihren betrieblichen Annahmen.

Quellen und rechtlicher Stand

Quellenprüfung am 27. Oktober 2026. Die Beispiele ersetzen keine individuelle Lohnabrechnung.

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