Wichtige Erläuterungen zu einem Arbeitszeugnis
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Arbeitszeugnis

Inhaltsverzeichnis

1. Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut? Was gehört in ein Arbeitszeugnis? Welche Informationen gehören nicht ins Zeugnis?

2. Wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen? Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

3. Welche “Geheimcodes” gibt es im Arbeitszeugnis?

4. Wie sieht ein sehr gutes Arbeitszeugnis aus? Wie erkenne ich gute und schlechte Bewertungen im Arbeitszeugnis? Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?

5. Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?

6. Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?

7. Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Der Zeugnisanspruch wird nicht erfüllt – welche Konsequenzen drohen?

8. Welche unterschiedlichen Arbeitszeugnisse gibt es?

9. Schlechtes / kein Arbeitszeugnis erhalten - was tun?

1. Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut? Was gehört in ein Arbeitszeugnis? Welche Informationen gehören nicht ins Zeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist in der Regel wie folgt aufgebaut:

Die Kopfzeile enthält den Namen und die Adresse des Unternehmens, das Ausstellungsdatum des Zeugnisses sowie gegebenenfalls weitere Identifikationsinformationen wie die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Unternehmens.

Die Einleitung beginnt mit einer förmlichen Anrede, gefolgt von der Position des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Ausscheidens und dem Zeitraum seiner Beschäftigung sowie persönliche Angaben des Arbeitnehmers wie Geburtsort und Geburtsdatum.

Danach werden die Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers während seiner Beschäftigungszeit beschrieben. Dieser Abschnitt soll die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers widerspiegeln.

Die Leistung des Arbeitnehmers und seine Fähigkeiten werden bewertet. Dieser Abschnitt kann qualitative Aussagen über die Arbeitsweise, die Zuverlässigkeit, die Teamfähigkeit, die Kommunikationsfähigkeit, die Führungsfähigkeiten und andere relevante Eigenschaften des Arbeitnehmers enthalten.

Der folgende Abschnitt beschreibt, wie der Arbeitnehmer mit Kollegen, Vorgesetzten und anderen Mitarbeitern interagiert hat. Es kann Informationen über das Sozialverhalten, die Teamfähigkeit, die Konfliktlösungsfähigkeiten und die Zusammenarbeit enthalten.

Die Schlussformel enthält üblicherweise gute Wünsche für die Zukunft des Arbeitnehmers.

Es gibt auch bestimmte Informationen, die nicht in ein Arbeitszeugnis gehören:

  • Persönliche Informationen, die nicht relevant für die Arbeitsleistung sind, wie zum Beispiel Familienstand, Religion oder politische Ansichten.
  • Ein Arbeitszeugnis darf keine diffamierenden oder beleidigenden Aussagen enthalten.
  • Fehlzeiten oder Krankheiten
  • Standardfloskeln, die nicht spezifisch auf den Arbeitnehmer zutreffen. Ein gutes Arbeitszeugnis sollte individuell auf die Leistung und die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zugeschnitten sein.

2. Wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Wann kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen? Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn sie ihr Arbeitsverhältnis beenden, sei es durch Kündigung seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, durch Ablauf eines befristeten Vertrags oder durch andere Umstände, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen wie beispielsweise ein Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist detaillierter und aussagekräftiger als ein einfaches Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis muss detaillierte Informationen über die Aufgaben des Arbeitnehmers sowie über seine Leistung und sein Verhalten am Arbeitsplatz enthalten.

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder befristete Beschäftigungsverhältnisse handelt. Arbeitgeber sind allgemein dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Auch Praktikanten oder Auszubildende haben Anspruch auf ein Zeugnis haben. In vielen Fällen können Arbeitnehmer das Zeugnis direkt von ihrem Arbeitgeber verlangen. In anderen Fällen kann es sein, dass ein Arbeitszeugnis automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt wird.

3. Welche “Geheimcodes” gibt es im Arbeitszeugnis?

Im Arbeitszeugnis können verschiedene “Geheimcodes” oder versteckte Formulierungen verwendet werden, die eine bestimmte Bedeutung haben. Diese Codes können subtile Hinweise auf die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers geben, ohne direkt negative Aussagen zu treffen.

Bestimmte Wörter und Formulierungen können eine unterschiedliche Bedeutung haben.

Manchmal werden auch "Noten" oder Bewertungen in einem Arbeitszeugnis verwendet, die eine graduell abgestufte Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers darstellen.

Wenn ein Arbeitszeugnis übertrieben neutral ist und keine Lobeshymnen auf die Leistung des Arbeitnehmers enthält, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass die tatsächliche Leistung des Arbeitnehmers nicht besonders positiv bewertet wird.

Manchmal werden allgemeine Formulierungen verwendet, die nicht spezifisch auf die Leistung des Arbeitnehmers eingehen, was möglicherweise darauf hindeutet, dass der Arbeitgeber keine starken Meinungen zur Leistung des Arbeitnehmers hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeitszeugnisse Geheimcodes enthalten, und nicht jede Formulierung hat zwangsläufig eine versteckte Bedeutung.

4. Wie sieht ein sehr gutes Arbeitszeugnis aus? Wie erkenne ich gute und schlechte Bewertungen im Arbeitszeugnis? Wie schlecht darf ein Arbeitszeugnis sein?

Ein gutes Arbeitszeugnis sollte klar und prägnant sein, ohne unnötige oder verwirrende Informationen. Es sollte gut strukturiert sein und die wichtigsten Aufgaben und Leistungen des Arbeitnehmers deutlich hervorheben.

Ein sehr gutes Arbeitszeugnis verwendet positive und präzise Formulierungen, um die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu beschreiben. Es sollte spezifische Beispiele für erfolgreiche Projekte, Initiativen oder Leistungen enthalten.

Ein gutes Arbeitszeugnis sollte individuell auf den jeweiligen Arbeitnehmer zugeschnitten sein und seine einzigartigen Fähigkeiten und Leistungen angemessen würdigen.

Die Schlussformel eines sehr guten Arbeitszeugnisses sollte dem Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit danken und ihm für seine Zukunft alles Gute wünschen. Sie sollte wohlwollend und respektvoll sein.

Ein sehr gutes Arbeitszeugnis vermeidet negative oder zweideutige Formulierungen, die die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers in Frage stellen könnten.

Gute Bewertungen sind positiv formuliert und würdigen die Leistungen des Arbeitnehmers angemessen. Sie enthalten spezifische Beispiele und lobende Aussagen.

Schlechte Bewertungen können neutral formuliert sein und möglicherweise subtile Hinweise auf Schwächen oder Probleme enthalten, ohne diese direkt anzusprechen. In einigen Fällen können schlechte Bewertungen durch eine graduell abgestufte Sprache erkennbar sein.

Ein Zeugnis, das keine lobenden Aussagen oder keine spezifischen Beispiele für erfolgreiche Leistungen enthält, könnte ein Hinweis auf eine weniger positive Bewertung sein.

Ein Arbeitszeugnis sollte jedoch niemals so schlecht sein, dass es die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers ernsthaft beeinträchtigt oder ihm Schaden zufügt.

5. Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?

In den meisten Fällen müssen Bewerberinnen und Bewerber kein Arbeitszeugnis ihrer Bewerbung beifügen. Es ist jedoch üblich und oft empfohlen, Arbeitszeugnisse oder Referenzen anzugeben oder auf Anfrage vorzulegen, insbesondere wenn der Arbeitgeber diese Informationen ausdrücklich verlangt.

In einigen Branchen oder für bestimmte Positionen kann die Vorlage von Arbeitszeugnissen oder Referenzen obligatorisch sein, um die Eignung eines Bewerbers für die Stelle zu beurteilen. Dies ist oft der Fall in Bereichen, in denen die Überprüfung der beruflichen Erfahrung und Leistung entscheidend ist.

Gelegentlich werden Arbeitszeugnisse oder Referenzen jedoch erst im späteren Verlauf des Bewerbungsprozesses angefordert, oft nach einem Vorstellungsgespräch oder einer ersten Auswahlrunde. Es ist ratsam, die Anweisungen des potenziellen künftigen Arbeitgebers in Bezug auf die Bereitstellung von Arbeitszeugnissen oder Referenzen genau zu befolgen und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig und in angemessener Form bereitstellen.

6. Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?

Ja, Arbeitszeugnisse können während des Bewerbungsprozesses oder sogar nach Abschluss des Einstellungsverfahrens nachgefordert werden.

Es ist üblich, dass Arbeitgeber während des Bewerbungsprozesses nach Referenzen oder Arbeitszeugnissen fragen, insbesondere wenn diese nicht bereits in den ursprünglichen Bewerbungsunterlagen enthalten waren. Diese Anfrage kann zu jedem Zeitpunkt im Bewerbungsprozess erfolgen, je nach den Präferenzen und Anforderungen des potenziellen Arbeitgebers.

Selbst nach Abschluss des Einstellungsverfahrens und vor Beginn der Beschäftigung können Arbeitgeber Arbeitszeugnisse anfordern, um die von Bewerbern angegebenen Qualifikationen zu überprüfen und zusätzliche Informationen über deren berufliche Erfahrung zu erhalten. Dies geschieht oft als Teil des Hintergrundprüfungsprozesses.

7. Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Der Zeugnisanspruch wird nicht erfüllt – welche Konsequenzen drohen?

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer das Zeugnis hätte verlangen können.

Wenn der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nicht erfüllt wird, können verschiedene Konsequenzen drohen:

Der Arbeitnehmer kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm durch das Fehlen eines Arbeitszeugnisses ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Der Arbeitnehmer kann auch gerichtlich durchsetzen, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis ausstellt.

Das Fehlen eines Arbeitszeugnisses kann die Bewerbungschancen des Arbeitnehmers beeinträchtigen, da viele Arbeitgeber Arbeitszeugnisse als wichtige Referenz betrachten.

8. Welche unterschiedlichen Arbeitszeugnisse gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, die sich hauptsächlich hinsichtlich ihres Detaillierungsgrades und ihrer Aussagekraft unterscheiden.

Ein einfaches Arbeitszeugnis ist eine grundlegende Form des Zeugnisses, das in der Regel lediglich Angaben über die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der ausgeübten Tätigkeit enthält. Es fehlen jedoch detaillierte Informationen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Ein einfaches Arbeitszeugnis wird oft ausgestellt, wenn der Arbeitnehmer explizit kein qualifiziertes Zeugnis verlangt oder wenn es sich um kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse handelt.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist detaillierter und aussagekräftiger als ein einfaches Zeugnis. Es enthält eine umfassende Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers sowie eine Bewertung seiner Leistung, seiner Fähigkeiten und seines Verhaltens am Arbeitsplatz. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte objektiv und wohlwollend sein und den Arbeitnehmer in einem möglichst guten Licht darstellen.

Ein Zwischenzeugnis wird während der Beschäftigungszeit eines Arbeitnehmers ausgestellt, meist auf dessen Wunsch hin. Es enthält ähnliche Informationen wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, jedoch bezieht es sich auf einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Arbeitsverhältnisses. Ein Zwischenzeugnis kann nützlich sein, um die Leistung und den Fortschritt des Arbeitnehmers zu dokumentieren oder um bei einem internen Stellenwechsel bzw. einer geplanten Kündigung Referenzmaterial zur Verfügung zu haben.

Die Unterschiede zwischen diesen Arten von Arbeitszeugnissen liegen hauptsächlich im Umfang der enthaltenen Informationen sowie in ihrem Zweck und ihrer Verwendung.

9. Schlechtes / kein Arbeitszeugnis erhalten - was tun?

Lesen Sie das Arbeitszeugnis sorgfältig durch und analysieren Sie die enthaltenen Formulierungen. Versuchen Sie zu verstehen, ob das Zeugnis fair und angemessen ist oder ob es negative oder zweideutige Aussagen enthält, die Ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen könnten.

Wenn Sie mit dem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, sprechen Sie zunächst mit Ihrem früheren Arbeitgeber darüber. Erklären Sie Ihre Bedenken und bitten Sie um Klärung oder Korrektur der problematischen Passagen. In vielen Fällen sind Arbeitgeber bereit, Änderungen vorzunehmen, wenn sie sachlich und konstruktiv vorgebracht werden.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Arbeitszeugnis ungerechtfertigt negativ ist oder wenn Ihr Arbeitgeber nicht bereit ist, Änderungen vorzunehmen, sollten Sie erwägen, rechtliche Beratung einzuholen. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann Ihre Situation bewerten und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verstehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Falls eine Klärung mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist und das Arbeitszeugnis Ihnen ernsthaften Schaden zufügen könnte, sollten Sie in Erwägung ziehen, andere Referenzen zu nutzen.

Wenn möglich, arbeiten Sie mit Ihrem früheren Arbeitgeber zusammen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Dies könnte die Neuausstellung eines Arbeitszeugnisses oder die Vereinbarung einer neutralen Referenzaussage umfassen, die für zukünftige Bewerbungen genutzt werden kann.

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