Arbeitszeiterfassung: Pflicht ab Q4/2022! Das ist erlaubt:

Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung - Pflicht ab 2023!

Arbeitszeiterfassung wird revolutioniert und digitalisiert

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte in 2022 ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung verabschiedet wissen. Dieses Gesetz kommt nun wohl in 2023. Arbeitszeiten sollen künftig digital und manipulationssicher erfasst werden. Dies soll auch für Minijobber gelten. Ausschlag hierfür gab ein Urteil des EuGH im Mai 2019, mit dem ein “objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung” in jedem Unternehmen gefordert wird.

So können einerseits Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Mitarbeiter leichter kontrollieren sowie abrechnen und interne Prozesse optimieren. Andererseits können Arbeitnehmer jederzeit ihre geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren und nachweisen. Das ist korrekt und fair.

Mit MomoZeit können Arbeitszeiten und Abwesenheiten ganz einfach per App, Laptop, Smartphone, Desktop oder Terminal erfasst werden.

Rüsten Sie Ihr Unternehmen also jetzt unkompliziert für die kommende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf, bevor empfindliche Strafen verhängt werden!

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Weitere Informationen finden Sie hier: Arbeitszeiterfassungsgesetz
Oder schreiben Sie uns: glenn.dietz@prontoweb.de
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Arbeitszeiterfassung wird 2023 zur Pflicht: Definition, Pflichten, Methoden

Grafik einer großen Uhr als Zeichen für die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten
Was Sie wissen sollten, um empfindlichen Strafen vorzubeugen.

Das neue Gesetz zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung will Verbindlichkeit schaffen und Probleme zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern reduzieren. Deshalb wird auf manipulationssichere, digitale Arbeitszeiterfassung gesetzt, die auch für Mini-Jobber gelten soll.

Arbeitszeiterfassung in Deutschland:
gestern - heute - morgen

Die Arbeitszeiterfassung dient dem Nachweis sowie der Kontrolle von Arbeitszeiten und der Optimierung von Arbeitsabläufen. Somit birgt die Arbeitszeiterfassung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erhebliche Vorteile. Die manipulationssichere Dokumentation von Arbeitszeiten erleichtert sowohl die Ermittlung des erarbeiteten Lohns, als auch die Übersicht über die Anzahl der Überstunden und Urlaubstage.

Aktuell besteht in Deutschland bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Allerdings ist weder das WIE definiert, noch ist die Manipulationssicherheit festgeschrieben. Häufig wird mit Excel-Dateien, Schmierzetteln, Stempeluhren, Bautagebüchern jongliert. Deshalb befinden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder in Konflikten, beispielsweise hinsichtlich der korrekten Abrechnung von Überstunden. Diese Konflikte beschäftigen nicht selten die Gerichte und verschlingen Unmengen an Zeit, Geld, Nerven. Dem will ein bereits im Mai 2019 vom EuGH verabschiedetes Gesetz entgegenwirken, indem ein “objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung” in jedem Unternehmen gefordert wird.

Dem können Sie mit MomoZeit schnell und einfach begegnen: Die digitale Arbeitszeiterfassung, die dem kommenden Gesetz zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung bereits jetzt entspricht, zudem selbstverständlich die Einhaltung der Datenschutzverordnung gewährleistet. Jetzt diese Arbeitszeiterfassung kostenlos testen.

Mit MomoZeit können Arbeitnehmer per App, Laptop, Smartphone, Desktop oder Terminal Arbeitszeiten sowie Projektzeiten erfassen. So können sowohl auf der Baustelle erbrachte Arbeitszeiten minutengenau ermittelt werden, wie auch die Arbeitszeiten am Schreibtisch im Homeoffice oder auf dem Betriebsgelände. Jetzt gratis testen.

Der Arbeitgeber kann jederzeit in Echtzeit alle vorhandenen Daten einsehen. Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Urlaubskontingente - alles auf einen Klick und sofort zu ermitteln. Starten Sie gleich mit dem kostenlosen Test-Account. Auf Wunsch können die hier von Ihnen eingepflegten Daten später auch ins Live-System übernommen werden.

Außerdem ist MomoZeit umgehend einsatzbereit. Bereits vorhandene Daten, beispielsweise Excel-Dokumente, können flugs in die neue digitale Arbeitszeiterfassung überführt werden und stehen Ihnen damit uneingeschränkt zur Verfügung. Gerne unterstützen wir, sofern gewünscht, beim Übertragen der vorhandenen Daten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Arbeitszeiterfassungsgesetz
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Definition: Was bedeutet Arbeitszeiterfassung?

Grafik einer Uhr als Zeichen für die Arbeitszeiterfassung
Unter Arbeitszeiterfassung versteht man das Erfassen und Dokumentieren der täglichen Arbeitszeit jedes einzelnen Mitarbeiters eines Unternehmens.

Arbeitszeiten können mittels App, Smartphone, Tablet, Desktop und Terminal erfasst werden.

Aktuell werden Arbeitszeiten auch per Excel-Dateien, Stempeluhr, Notizzetteln etc. erfasst. Diese Methoden ziehen allerdings einen erheblichen Folgeaufwand nach sich und sind nicht manipulationssicher.

Wozu Arbeitszeiterfassung?

Grafik von Mitarbeitern und Zahnrädern als Zeichen für effiziente Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung dient einerseits der Dokumentation, andererseits der Kontrolle wie auch der entsprechenden Entlohnung bezüglich der vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber geschuldeten Arbeitszeit. Auch die Entlohnung der geleisteten Überstunden soll selbstverständlich korrekt erfolgen.

Außerdem können betriebliche Abläufe anhand der erfassten Zeiten überprüft und optimiert werden.

Für Unternehmen und Mitarbeiter mit gleitender Arbeitszeit ergeben sich durch eine digitale Arbeitszeiterfassung weitere positive Auswirkungen: Gleitzeitsalden sind auf einen Blick und minutengenau ersichtlich. Zudem wird über eine DATEV-Schnittstelle die Lohnabrechnung erheblich einfacher und effizienter.

Somit ergibt die zuverlässige Arbeitszeiterfassung Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Weitere Informationen finden Sie hier:
Arbeitszeiterfassungsgesetz

Oder rufen Sie uns an: +49 731 493914-20
Gerne können Sie uns schreiben: glenn.dietz@prontoweb.de

Arbeitszeiterfassungs-Gesetz: aktuelle Vorgaben

Das Erfassen der Arbeitszeit soll 2023 zur Pflicht werden. Auch für Minijobber. Es sollen empfindliche Strafen verhängt werden, wenn Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommen. Bauen Sie jetzt vor - mit MomoZeit. Gratis testen - gleich hier.

Grafik eines Gerichtshammers als Zeichen für das Arbeitszeiterfassungsgesetz

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Im Mai 2019 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter objektiv und verlässlich erfassen müssen. Die Mitgliedsstaaten der EU sind deshalb verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Dieser Forderung wollte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil noch in 2022 nachkommen. Nun ist die Verabschiedung des Gesetzes in 2023 in Sicht. Im Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist für 11 Branchen sogar von einer Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung die Rede.

Grafik einer großen Uhr als Zeichen für die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten

Ist Arbeitszeiterfassung aktuell Pflicht in Deutschland?

Im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist folgender Passus zu lesen:

“Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.” Hier ist also nicht festgeschrieben, in welchem Umfang und wie die Arbeitszeit zu erfassen ist. Da es hierdurch immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt, sind Konflikte an der Tagesordnung.

Grafik eines Laptops und Kontakten als Zeichen der digitalen Projektzeiterfassung

Wie muss eine Arbeitszeiterfassung aussehen?

Aktuell ist nicht klar definiert, wie das Erfassen von Arbeitszeiten zu erfolgen hat. Notizzettel sind ebenso möglich wie Excel-Listen, Stempeluhren oder mündliches “Zurufen” etc.. Das soll künftig anders werden: Um Manipulation und Konflikte zu verhindern, soll in mindestens 11 Branchen auf eine ausnahmslos digitale Arbeitszeiterfassung umgestiegen werden. Diese Arbeitszeiterfassung kann per App, Smartphone, Desktop, Laptop oder Terminal erfolgen All dies macht MomoZeit ganz einfach möglich. Gleich gratis testen!

Grafik einer Uhr und Mitarbeitern als Zeichen für deren Arbeitszeiterfassung

Wer muss keine Arbeitszeit erfassen?

Keine Arbeitszeit erfassen müssen aktuell beispielsweise Minijobber, Chefärzte, öffentliche kirchliche Dienste, Schiffsbesatzungen. Nicht nur, dass Arbeitszeiten leicht und manipulationssicher erfasst werden können, mobil und stationär, sondern auch, dass in Ihr Unternehmen mehr Effizienz einzieht und die Fehlerquote durch manuelle Übertragungsarbeiten entfällt. Durch die Erfassung der Daten in Echtzeit wird die Transparenz deutlich erhöht, das Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erheblich reduziert. Außerdem wird die Lohnabrechnung über eine DATEV-Schnittstelle wesentlich erleichtert. Probieren Sie es gleich aus: gratis Test-Account. Sie haben weitere Fragen zur Arbeitszeiterfassungspflicht? Hier finden Sie Antworten: FAQ zur Arbeitszeiterfassungspflicht

Wie kann ich meine Arbeitszeit erfassen?

Arbeitszeiten inklusive Überstunden können auf vielfältige Weise erfasst werden. Derzeit herrscht in Unternehmen noch das manuelle Erfassen dieser Zeiten vor. Dies erfolgt handschriftlich, auf sogenannten Stundenzetteln oder in Excel-Listen. Auch die klassischen Stempeluhren sind noch nicht ausgestorben. Dem will das EuGH mit seinem Urteil zur Arbeitszeiterfassung entgegenwirken. Arbeitszeit soll künftig digital und manipulationssicher erfasst werden. Die moderneren und effizienteren Formen der Erfassung von Arbeitszeitzeiten und Überstunden erfolgt über Apps, online, über Smartphone, Desktop, Laptop. Und dies nach DSGVO, also datenschutz-konform.

Arbeitszeiterfassung mit Excel

Arbeitszeiterfassung in Excel

Arbeitszeiten und Überstunden können von Mitarbeitern manuell in Excel erfasst werden. Jeder Mitarbeiter trägt seine Kommen- und Gehen-Zeiten in eine Excel-Vorlage ein. Durch die hinterlegten Formeln werden Summen gebildet, Differenzen errechnet und Salden gebildet. Um der Lohnabrechnung zur Verfügung zu stehen, müssen die relevanten Daten allerdings manuell in anderen Listen übertragen werden, dem Steuerberater zur Verfügung gestellt und von diesem in DATEV eingegeben werden. Das ist umständlich, zeitintensiv und birgt ein hohes Fehlerpotenzial. Diese Fehler haben nochmals einen hohen Arbeitsaufwand zur Folge, wenn es zu Reklamationen der Mitarbeiter kommt. Um dies zu vermeiden und dem neuen Gesetz zur Arbeitszeiterfassung gerecht zu werden, testen Sie jetzt gratis MomoZeit.

Grafik zur Arbeitszeiterfassung mit Stempeluhr

Arbeitszeiterfassung mit Stempeluhr

“Stempeluhr” klingt sehr veraltet. Allerdings gibt es inzwischen auch digitale Stempeluhren. Diese Form der Zeiterfassung ist aber nur für Unternehmen dienlich, deren Mitarbeiter stationär, also ausschließlich an einem Ort, arbeiten. Eine Zeiterfassung im Homeoffice, auf Montagen oder Messen, ist mit einer Stempeluhr nicht möglich.

Grafik von Checklisten als Zeichen für die Gesetzeseinhaltung

Klassische Stundenzettel

Es gib sie wohl noch, die klassischen Stundenzettel zur Dokumentation von Arbeitszeiten. Manuell werden die Zeiten durch die Mitarbeiter eingetragen. Manuell werden die Zeiten in der Lohnbuchhaltung ausgerechnet und in Listen übertragen. Diese Listen werden beispielsweise an einen Steuerberater weitergegeben, der die Daten manuell in DATEV einfügt. Wie viel einfacher und effizienter geht das alles mit MomoZeit! Dazu dem neuen Gesetz zur Arbeitszeiterfassung Rechnung getragen und die Datenschutz-Richtlinien beachtet: MomoZeit gleich gratis testen

Grafik eines Smartphones als Zeichen für die digitale Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung Online

Durch eine einfach und intuitiv zu bedienende Online-Zeiterfassung werden Effizienz, Transparenz und Genauigkeit erhöht. Die aktuellen Datenschutz-Richtlinien werden hierbei selbstverständlich beachtet. Das minutengenaue elektronische Erfassen der Arbeitszeiten erleichtert die Abrechnung dieser Arbeitszeiten, denn die gesammelten Daten werden mittels Schnittstellen beispielsweise an das Gehaltsprogramm DATEV übermittelt und kommen so zur Auszahlung an den jeweiligen Mitarbeiter. Jegliches manuelle Erstellen von Listen oder das manuelle Übertragen von Zeiten entfällt. Außerdem entspricht MomoZeit bereits jetzt dem erwarteten Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Das alles und ganz einfach: mit der Online-Zeiterfassung MomoZeit. Gleich gratis testen.

Die innovative Arbeitszeiterfassungs-App

Arbeitszeiterfassungs-Apps

Arbeitszeiterfassung per App: ganz einfach, immer und überall möglich. Ihre Mitarbeiter laden lediglich die Arbeitszeiterfassungs-App auf ihr Smartphone, Tablet oder Laptop herunter und schon kann die Arbeitszeit mit einem Klick völlig unkompliziert minutengenau erfasst und dokumentiert werden. Im gleichen Augenblick stehen Ihnen, dem Arbeitgeber, die Daten zur Verfügung. Diese Form der Stundenerfassung ist beispielsweise bei Service-Technikern, Landschaftsgärtnern, Caterern, Reinigungsfirmen etc. beliebt. Selbstverständlich gilt auch hier die aktuelle Datenschutz-Verordnung. Dem Gesetz des EuGH zur objektiven und verlässlichen Arbeitszeiterfassung tut MomoZeit zudem Genüge: Testen Sie sogleich kostenlos die Zeiterfassung App von MomoZeit.

Mitarbeiter im Homeoffice

Arbeitszeit im Homeoffice erfassen

Smart und simple - die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice mit MomoZeit. Ihre Arbeitnehmer erfassen per Klick Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen. Diese einfache Möglichkeit bietet die systemunabhängige, webbasierte Software (SaaS) MomoZeit und ermöglicht dem Arbeitgeber, alle gespeicherten Zeiten in Echtzeit abrufen zu können, entsprechende Auswertungen zu erstellen und mittels einer DATEV-Schnittstelle alle nötigen Informationen für die Lohnabrechnung bereitzustellen. Und dies alles nach den geltenden DSGVO. Gratis: Testen Sie MomoZeit gleich jetzt

Arbeitszeiterfassung vs. Datenschutz

Datenschutz wird bei MomoZeit groß geschrieben! MomoZeit ist eine webbasierte, systemunabhängige Software (SaaS). Die dort gespeicherten Daten Ihrer Mitarbeiter und alle erfassten Zeiten werden auf einem Server in Deutschland gehostet. Selbstverständlich finden bei aller Flexibilität und allen Möglichkeiten, die MomoZeit bietet, die jeweils aktuelle DSGVO-Verordnung Anwendung. Das hat höchste Priorität für uns! Mit dem Nutzen von MomoZeit tun Sie also sowohl der DSGVO als auch dem Urteil zur digitalen Arbeitszeiterfassung des EuGH Genüge. Gratis: Testen Sie MomoZeit jetzt!

Noch eine Info aus der aktuellen Arbeitszeitverordnung: Lt. §12 Abs. 7 dürfen erfasste Arbeitszeitdaten lediglich zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeit sowie für besoldungsrechtliche Zwecke verwendet werden und müssen nach spätestens zwei Jahren gelöscht werden.

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