Nachkalkulation

In diesem Beitrag:

  • Definition
  • Im betrieblichen Rechnungswesen dient die Nachkalkulation
  • Der Ermittlung der Stückkosten eines Halb-/Fertigerzeugnisses oder einer Dienstleistung. (Kostenträgerstückrechnung)
  • Der Ermittlung der Produktionskosten von Halb-/Fertigerzeugnisses oder einer Dienstleistung pro Periode (Kostenträgerzeitrechnung)
  • Der Ermittlung des Verkaufspreises abhängig von Vertriebskanal und Rabatten Um präzise Kalkulationen durchführen zu
  • können, ist zwingend eine detaillierte Kosten- und Leistungsrechnung erforderlich.
  • Kalkulationsschema für eine Nachkalkulation

Die Struktur eines Kalkulationsschemas unterscheidet sich von Firma zu Firma. Bei produzierenden Unternehmen kommen jedoch immer folgende Kalkulationselemente vor.

+ Materialkosten

+ Fertigungskosten

+ Abschreibungen auf Anlagevermögen

= Herstellkosten

+ Verwaltungskosten

+ Vertriebskosten

+ Sonstiger betrieblicher Aufwand

+ Zinsaufwand

= Selbstkosten