Vaterschaftsurlaub
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Vaterschaftsurlaub?
- Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?
- Wie lange dauert der Vaterschaftsurlaub?
- Rechte und Pflichten während des Vaterschaftsurlaubs
- Vaterschaftsurlaub und Sonderurlaub bei Geburt
- Beantragung des Vaterschaftsurlaubs
- Vorteile und Herausforderungen des Vaterschaftsurlaubs
1. Was ist Vaterschaftsurlaub?
Der Vaterschaftsurlaub bezeichnet eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit für Väter oder gleichgestellte Elternteile, direkt nach der Geburt eines Kindes. Mit dieser Zeit soll es Vätern ermöglicht werden, eine enge Bindung zum Neugeborenen aufzubauen und ihre Partner in der frühen Betreuungsphase zu unterstützen. Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs in Deutschland, die noch 2024 vorgesehen ist, basiert auf der EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (EU-Richtlinie 2019/1158). Ziel dieser Regelung ist, die Gleichstellung von Müttern und Vätern zu fördern und die Aufteilung der Familienarbeit zu erleichtern.
2. Wer hat Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?
Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben dann alle Väter sowie gleichgestellte zweite Elternteile, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Anspruch besteht unabhängig von der Betriebszugehörigkeit oder Beschäftigungsdauer. Alleinerziehende haben zudem die Möglichkeit, eine Person zu benennen, die die Rolle des zweiten Elternteils übernimmt und den Vaterschaftsurlaub wahrnimmt.
Zusätzlich zu dieser Freistellung besteht die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen, um den Verdienstausfall zu mindern. Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub gilt nur in Verbindung mit einer Arbeitstätigkeit in Deutschland. Selbstständige können für den Zeitraum keinen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, haben jedoch Anspruch auf Elterngeld.
3. Wie lange dauert der Vaterschaftsurlaub?
Der möglicherweise ab 2024 gesetzlich geregelte Vaterschaftsurlaub beträgt zwei Wochen (zehn Arbeitstage) und kann direkt im Anschluss an die Geburt des Kindes genommen werden. Die Einführung der zweiwöchigen Freistellung ist darauf ausgelegt, Väter in der ersten Phase nach der Geburt zu unterstützen und die Gleichstellung bei der Elternzeitverteilung zu verbessern.
Nach Ablauf des Vaterschaftsurlaubs besteht für Väter die Möglichkeit, Elternzeit zu beantragen. Diese kann bis zu drei Jahre dauern und ist ein gesonderter Anspruch zur Betreuung und Erziehung des Kindes.
4. Rechte und Pflichten während des Vaterschaftsurlaubs
Kündigungsschutz: Während des Vaterschaftsurlaubs besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der es Arbeitgebern untersagt, Väter in dieser Zeit zu entlassen. Dieser Schutz beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber über den Vaterschaftsurlaub informiert wurde, und erstreckt sich über die gesamte Freistellung.
Urlaubsanspruch und Resturlaub: Arbeitgeber sind berechtigt, den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern pro vollem Monat des Vaterschaftsurlaubs anteilig zu kürzen. Es gilt, den verbleibenden Urlaubsanspruch für das laufende oder das darauffolgende Jahr zu gewähren.
Teilzeitarbeit: Während des Vaterschaftsurlaubs besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Wird anschließend Elternzeit beantragt, können Väter jedoch einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit geltend machen, sofern im Betrieb mehr als 15 Mitarbeitende tätig sind und der Arbeitnehmer bereits mindestens sechs Monate angestellt ist.
5. Vaterschaftsurlaub und Sonderurlaub bei Geburt
Neben dem Vaterschaftsurlaub haben Väter derzeit die Möglichkeit, Sonderurlaub für den Geburtstermin zu beantragen. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ermöglichen hierfür ein bis drei Tage bezahlten Sonderurlaub, sodass Väter ihre Partnerinnen während der Geburt begleiten können. Dieser Sonderurlaub ist rechtzeitig beim Arbeitgeber anzumelden und gegebenenfalls mit Nachweisen, bspw. der Geburtsurkunde, zu belegen.
Voraussichtlich werden ab 2024 diese Regelungen durch den Vaterschaftsurlaub ergänzt, sodass Väter und gleichgestellte zweite Elternteile über eine rechtlich abgesicherte Freistellung zur Unterstützung ihrer Familien verfügen.
6. Beantragung des Vaterschaftsurlaubs
Der Vaterschaftsurlaub ist direkt nach der Geburt verfügbar und benötigt keinen gesonderten Antrag. Für eine reibungslose Planung wird jedoch empfohlen, den Arbeitgeber frühzeitig, am besten mindestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin, über den geplanten Vaterschaftsurlaub zu informieren. Nach der Geburt muss eine Geburtsurkunde oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können.
Bei der anschließenden Elternzeit hingegen ist eine schriftliche Beantragung notwendig, die spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Antritt beim Arbeitgeber eingereicht werden muss.
7. Vorteile und Herausforderungen des Vaterschaftsurlaubs
Vorteile:
- Bindung zum Kind: Väter erhalten die Möglichkeit, eine enge Beziehung zum Neugeborenen aufzubauen und sich von Anfang an aktiv in die Familienarbeit einzubringen.
- Unterstützung der Partnerin: Die Anwesenheit des Vaters entlastet die Partnerin in der ersten Zeit nach der Geburt.
- Gleichstellung: Der Vaterschaftsurlaub stärkt die Gleichstellung im Familienalltag und schafft eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung.
Herausforderungen:
- Organisatorische Anpassungen im Unternehmen: Arbeitgeber müssen sich auf die Freistellung einstellen und geeignete Maßnahmen zur Vertretung treffen.
- Einkommenseinbußen: Bei Elternzeit im Anschluss an den Vaterschaftsurlaub, erhalten Väter nur einen Teil ihres üblichen Einkommens über das Elterngeld.
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