Urteilsbegründung Arbeitszeiterfassung (09/2022)
Veröffentlicht: 12.12.2022, Zuletzt aktualisiert: 08.05.2023

Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassungspflicht liegt nun vor

Gerichtssaal mit Richterhammer als Zeichen für Urteile im Bereich Zeiterfassung

Bereits im September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass künftig alle Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit erfassen müssen (hier gelangen Sie zum Urteil des BAG).

Und hier finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu, kurz zusammengefasst. 

Von diesem Urteil sind Millionen von Arbeitnehmenden betroffen. Durch viele Unternehmenging ein Ruck mit der Frage: Was bedeutet das konkret für unser Unternehmen? 

Das Urteil des BAG brachte einerseits Klarheit: Ja, Arbeitszeit muss erfasst werden.Unklar blieben zunächst jedoch Themen wie: Gilt das für alle Arbeitnehmenden? Muss die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden? Wann tritt das Urteil in Kraft?  

Am vergangenen Wochenende veröffentlichte das BAG nun die schriftliche Urteilsbegründung. Auf 22 Seiten wurden die einzelnen Punkte für die künftige Handhabung der Arbeitszeiterfassungspflicht definiert. 

 Hier finden Sie die wesentlichen Inhalte der 22-seitigen Urteilsbegründung kurz und übersichtlich zusammengefasst: 

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht. Und das ab sofort

  • Arbeitgebende müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden erfassen. Es ist nicht ausreichend, lediglich die Möglichkeit zur Arbeitszeiterfassung bereitzustellen. 
  • Die Arbeitszeit muss nicht elektronisch erfasst werden. Dies könnte sich jedoch ändern, sollte der Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums in der im Februar 2022 vorgelegten Variante verabschiedet werden.  
  • Ob die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für Führungskräfte gilt, ist weiterhin unklar, nach überwiegender Expertenmeinung entfällt sie jedoch. 
  • Die Arbeitszeiterfassungspflicht gilt ab sofort, ohne Übergangsregelung. Aktuell ist bei Zuwiderhandlung noch nicht mit Geldbußen zu rechnen. Allerdings werden juristische Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zum Thema Zeiterfassung meist zu Lasten des Arbeitgebers entschieden. 

Mit dem neuen Urteil zur Arbeitszeiterfassungspflicht, inklusive seiner Begründung, kommt Deutschland dem bereits 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gesprochenen Urteil, dem sogenannten Stechuhr-Urteil, näher. Durch dieses Urteil sind alle Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, die in ihrem Land angesiedelten Unternehmen per Gesetz zu einer „objektiven, verlässlichen und zugänglichen“ Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. 

Das Bundesarbeitsministerium legte hierzu im Februar 2022 einen Gesetzentwurf vor. In diesem Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassungspflicht findet sich die Aufforderung, dass für 11 Branchen das Erfassen der Arbeitszeiten elektronisch und manipulationssicher zu erfolgen hat. Ursprünglich sollte dieses Gesetz im Herbst 2022 verabschiedet werden. Wohl aufgrund der seitdem verschobenen Prioritäten und des Abwartens des Ergebnisses des Bundesarbeitsgerichts und dessen Urteilsbegründung, ist dem bislang nicht so. Aktuell ist davon auszugehen, dass das Gesetz nunmehr zügig und kurzfristig, innerhalb weniger Monate, umgesetzt wird, sodass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland fixiert wird. 

Eines sei dem Gesetz vorausgeschickt: Ob Arbeitszeiterfassung elektronisch oder händisch erfolgt, ist auf jeden Fall auch eine Frage der Effizienz: insbesondere, wenn man die aufwändigen Nachbearbeitungen bei manueller Arbeitszeiterfassung bedenkt. In erster Linie sind die manuellen Auswertungen am Ende des Monats mit erheblichem Personalaufwand und einer gewissen Fehlerwahrscheinlichkeit verbunden. Der häufig mühsame Weg von einer händischen Zeiterfassung bis zur Lohnauszahlung kann mittels einer digitalen Zeiterfassung enorm erleichtert und verkürzt werden. Bei MomoZeit ist auf grund der Echtzeitverarbeitung der Daten jederzeit ersichtlich, welche Anzahl Stunden Mitarbeitende aktuell erfasst haben. Außerdem ist bei Kontierung auf Projekte täglich sichtbar, wie viele Stunden von den Mitarbeitern auf ein Projekt kontiert wurden. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Information für den Projektleiter, um frühzeitig zu erkennen, ob die kalkulierten Werte eingehalten, unter- oder überschritten werden. Dies ist eine unerlässliche Information für die kontinuierliche Steuerung von Projekten. Denn so kann bei Abweichungen frühzeitig mit der Einleitung geeigneter Maßnahmen gegensteuert werden. 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der gegen eine manuelle Erfassung von Arbeitszeiten spricht: die Wirtschaftlichkeit. Die digitale Zeiterfassung MomoZeit amortisiert sich innerhalb weniger Monate und verbessert so die Liquidität jeden Unternehmen dauerhaft.