Arbeitsvertrag: Inhalte, Rechte und Pflichten im Überblick
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Arbeitsvertrag

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Arbeitsvertrag?
  2. Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
  3. Inhalte eines Arbeitsvertrags
  4. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
  5. Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag
  6. Kündigung und Kündigungsfristen
  7. Sonderregelungen und unwirksame Klauseln

1. Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Er definiert die zu erbringende Arbeitsleistung und verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung eines vereinbarten Entgelts. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrags gemäß §§ 611 ff. BGB und bildet die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.

2. Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, die jeweils unterschiedliche Rahmenbedingungen für das Arbeitsverhältnis bieten:

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag: Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und endet nur durch Kündigung.
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Hier wird die Laufzeit auf eine bestimmte Dauer begrenzt, zum Beispiel bei Vertretungen.
  • Teilzeit- und Vollzeitverträge: Sie legen den wöchentlichen Arbeitsumfang fest.
  • Praktikumsverträge und freie Mitarbeit: Diese Verträge richten sich speziell an Praktikanten oder freie Mitarbeiter und unterscheiden sich durch besondere Regelungen zur Arbeitszeit und Vergütung.

3. Inhalte eines Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag sollte klare und umfassende Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, die sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer transparent sind. Typische Bestandteile eines Arbeitsvertrags umfassen unter anderem die Angaben zu den Vertragsparteien, also den Namen und die Adresse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie den Beginn des Arbeitsverhältnisses. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird auch die Laufzeit festgelegt, während unbefristete Verträge kein Enddatum haben.

Der Arbeitsvertrag regelt außerdem den Arbeitsort, die Art und den Umfang der Tätigkeit sowie die Arbeitszeit. Für den Arbeitsort kann beispielsweise auch eine Vereinbarung zur mobilen Arbeit oder zum Homeoffice enthalten sein. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Vergütung. Hierzu zählen nicht nur das Gehalt, sondern auch mögliche Sonderzahlungen wie Boni, Prämien, Weihnachts- oder Urlaubsgeld und gegebenenfalls Sachleistungen. Zudem sollte der Vertrag Regelungen zu Urlaub und Krankheit enthalten. Der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub wird nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt, und Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen bestanden hat.

Ein besonders wichtiger Bestandteil sind die Kündigungsfristen, die im Vertrag entweder nach gesetzlichen Vorgaben oder in vereinbarter Form geregelt sein können. Auch Überstundenregelungen und die Möglichkeit zur Vertrauensarbeit finden sich oft im Vertrag. Fehlen bestimmte Punkte, gelten die gesetzlichen Bestimmungen als Grundlage.

4. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

Mit Abschluss eines Arbeitsvertrags gehen beide Vertragsparteien wesentliche Rechte und Pflichten ein. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht darin, die im Vertrag vereinbarte Arbeitsleistung persönlich und gewissenhaft zu erbringen. Zudem besteht eine Treuepflicht, die den Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und das Unternehmen nicht zu schädigen. Dazu gehört auch die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere wenn es um sensible Unternehmensdaten geht. Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zu beschäftigen und das vereinbarte Entgelt pünktlich zu zahlen. Der gesetzliche Mindestlohn sowie tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden.

Zu den weiteren Pflichten des Arbeitgebers gehört die Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Beispiel durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung, ist dabei verpflichtend. Auch der Mutterschutz und die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) müssen eingehalten werden, wenn diese Regelungen für die Beschäftigten zutreffen. Ein weiteres Recht des Arbeitgebers ist das Weisungsrecht, das ihm ermöglicht, die Art, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung nach reflektiertem Ermessen festzulegen. Dieses Recht hat jedoch Grenzen: Weisungen, die gegen das Gesetz verstoßen oder unzumutbar sind, müssen nicht befolgt werden.

5. Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag

Die Art des Arbeitsvertrags bestimmt seine Laufzeit und Bedingungen:

  • Befristeter Vertrag: Endet automatisch nach der vereinbarten Dauer und muss schriftlich festgehalten sein, um wirksam zu sein. Eine Befristung ohne Sachgrund ist maximal zwei Jahre möglich.
  • Unbefristeter Vertrag: Hat kein festgelegtes Enddatum und kann nur durch Kündigung beendet werden.

6. Kündigung und Kündigungsfristen

Ein Arbeitsvertrag kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden, wobei gesetzliche und vertragliche Fristen einzuhalten sind. Die ordentliche Kündigung, die mit einer Frist erfolgt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben in § 622 BGB und verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bei der ordentlichen Kündigung kann die Frist für den Arbeitnehmer kürzer sein als für den Arbeitgeber.

Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung ist in besonderen Fällen möglich, in denen das Fortführen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt beispielsweise bei gravierenden Pflichtverletzungen vor. Eine fristlose Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen und einen triftigen Grund haben.

Für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt außerdem das Kündigungsschutzgesetz, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Dieses schützt Arbeitnehmer vor einer sozial ungerechtfertigten Kündigung, etwa aus rein persönlichen Gründen.

Probezeit: In der Probezeit gelten häufig verkürzte Kündigungsfristen von zwei Wochen.

7. Sonderregelungen und unwirksame Klauseln

Im Arbeitsvertrag können unter bestimmten Bedingungen Sonderregelungen getroffen werden, jedoch gibt es Klauseln, die als unwirksam gelten. Häufig sind pauschale Regelungen zur Abgeltung von Überstunden ungültig. Eine wirksame Klausel zur Abgeltung von Überstunden muss klar festlegen, wie viele Stunden maximal durch das Gehalt abgedeckt sind. Wettbewerbsverbote, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten, sind ebenfalls nur dann zulässig, wenn eine angemessene Entschädigung vereinbart wird. Verschwiegenheitsklauseln dürfen den Arbeitnehmer nicht daran hindern, sich über sein Gehalt auszutauschen, da dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen kann.

Bei Tarif- und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, gelten meist günstigere Regelungen für den Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden dürfen. Wenn Klauseln unwirksam sind oder im Vertrag fehlen, treten an ihre Stelle automatisch die gesetzlichen Regelungen.



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