Außerordentliche Kündigung
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine außerordentliche Kündigung?
- Welche Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung?
- Unterschied zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung
- Wie erfolgt die außerordentliche Kündigung?
- Fristen bei der außerordentlichen Kündigung
- Was passiert nach einer außerordentlichen Kündigung?
- Außerordentliche Kündigung in der Praxis
1. Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Die außerordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bezeichnet, ist eine besondere Form der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beendet wird. Dies kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, wenn ein gravierender Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Die gesetzliche Grundlage für die außerordentliche Kündigung ist in § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Demnach kann eine außerordentliche Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.
2. Welche Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung?
Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung müssen so schwerwiegend sein, dass es unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Hier finden Sie einige der häufigsten Gründe:
- Arbeitsverweigerung: Der Arbeitnehmer verweigert dauerhaft die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten.
- Diebstahl oder Betrug: Unterschlagung von Firmeneigentum oder finanzielle Vergehen bzw. Betrug bei der Arbeitszeiterfassung.
- Schwere Beleidigungen oder Mobbing: Verbale Angriffe oder andauerndes Mobbing von Kollegen oder Vorgesetzten.
- Vertrauensbruch: Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht oder unzulässige Nutzung von Firmendaten.
- Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit: Mehrfache und unbegründete Abwesenheit.
Wichtig: Vor einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber sollte in der Regel eine Abmahnung ausgesprochen worden sein, es sei denn, der Vorfall ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung unzumutbar wäre.
3. Unterschied zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung
Außerordentliche Kündigung: fristlos, ein wichtiger Grund ist erforderlich, meist erfolgt / erfolgen vorab Abmahnung(en)
Ordentliche Kündigung: Kündigungsfrist vertraglich bzw. gesetzlich geregelt, es liegt kein außergewöhnlicher Grund vor
4. Wie erfolgt die außerordentliche Kündigung?
Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und klar den Grund für die Kündigung darlegen. Da es sich um eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt, tritt die Kündigung unmittelbar mit der Zustellung in Kraft. Der Kündigende sollte sicherstellen, dass die Kündigung nachweislich dem Empfänger zugestellt wird, z.B. durch Übergabe per Einschreiben.
5. Fristen bei der außerordentlichen Kündigung
Auch wenn eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist erfolgt, gibt es dennoch eine wichtige zeitliche Vorgabe. Der Kündigende muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kündigungsgrund bekannt wurde, aussprechen (§ 626 Abs. 2 BGB).
Das bedeutet, die Kündigung kann nicht mehr ausgesprochen werden, wenn der Kündigungsgrund länger als zwei Wochen bekannt ist und die Kündigung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.
6. Was passiert nach einer außerordentlichen Kündigung?
Nach einer außerordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abrechnung seiner bis zum Kündigungszeitpunkt geleisteten Arbeitszeit und eventueller Restansprüche wie Urlaubsgeld oder Überstundenvergütung. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen.
Sollte das Gericht die Kündigung für unwirksam erklären, wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder eine Abfindung vereinbart.
7. Außerordentliche Kündigung in der Praxis
Die außerordentliche Kündigung ist ein starkes Instrument im Arbeitsrecht, das nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder untragbaren Umständen zur Anwendung kommen darf. Da die außerordentliche Kündigung in der Regel weitreichende Konsequenzen hat, empfiehlt es sich, vor ihrer Aussprache rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Link zu §626 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
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