Betriebsurlaub
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Betriebsurlaub?
- Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Betriebsurlaub?
- Wann darf ein Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen?
- Wie lange darf Betriebsurlaub maximal dauern?
- Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Betriebsurlaub?
- Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Betriebsurlaub?
1. Was ist Betriebsurlaub?
Betriebsurlaub bezeichnet eine zeitlich festgelegte Schließung des gesamten Betriebs oder einzelner Abteilungen durch den Arbeitgeber. Während dieser Zeit werden die Mitarbeiter in den Urlaub geschickt. Typische Beispiele sind Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr oder während der Sommermonate.
Der Betriebsurlaub zählt als regulärer Erholungsurlaub und wird vom individuellen Jahresurlaubsanspruch der Arbeitnehmer abgezogen. Arbeitgeber dürfen den Betriebsurlaub jedoch nicht willkürlich anordnen, sondern müssen gesetzliche Bestimmungen und Mitbestimmungsrechte beachten.
2. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Betriebsurlaub?
Die rechtlichen Vorgaben für Betriebsurlaub sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt. Gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG müssen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer grundsätzlich berücksichtigt werden. Betriebsurlaub ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen. Zu den zulässigen Gründen gehören saisonbedingte Auftragsflauten, Umbauarbeiten oder der Ausfall zentraler Personen, ohne die der Betrieb nicht fortgeführt werden kann. Zudem muss der Betriebsrat, falls vorhanden, nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG bei der Festlegung des Betriebsurlaubs mitbestimmen. Arbeitgeber dürfen den Urlaub nicht einseitig und ohne stichhaltige Begründung festlegen.
3. Wann darf ein Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen?
Ein Arbeitgeber kann Betriebsurlaub anordnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Solche Gründe können sein:
- Saisonbedingte Auftragsflauten: Beispielsweise zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn viele Kunden oder Zulieferer ebenfalls Betriebsferien haben.
- Umbau- oder Wartungsarbeiten: Wenn der Betrieb aufgrund Baumaßnahmen nicht wie gewohnt weiterlaufen kann.
- Personelle Engpässe: Wenn eine zentrale Person wie der Betriebsinhaber oder ein Vorgesetzter fehlt und der Betrieb nicht fortgeführt werden kann.
Allerdings reicht eine schwache Auftragslage allein nicht aus, um Betriebsurlaub zu rechtfertigen.
4. Wie lange darf Betriebsurlaub maximal dauern?
Für die Dauer des Betriebsurlaubs gibt es keine explizite gesetzliche Obergrenze. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) darf der Betriebsurlaub jedoch nur einen Teil des Jahresurlaubs der Arbeitnehmer ausmachen. Ein Richtwert besagt, dass maximal 3/5 des Jahresurlaubs für Betriebsurlaub festgelegt werden dürfen, während die verbleibenden 2/5 zur freien Verfügung der Arbeitnehmer stehen müssen. Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen dürfen also maximal 18 Tage als Betriebsurlaub verplant werden.
5. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Betriebsurlaub?
Arbeitgeber müssen den Betriebsurlaub rechtzeitig ankündigen und fair gestalten. Die Anordnung sollte mindestens sechs Monate im Voraus erfolgen, um den Mitarbeitern ausreichend Planungszeit zu gewähren. Bereits genehmigter Urlaub darf nicht einseitig durch Betriebsurlaub ersetzt werden. Haben Mitarbeiter keinen ausreichenden Resturlaub zur Verfügung, darf der Arbeitgeber diesen nicht vom kommenden Jahresurlaub abziehen. Stattdessen müssen die betroffenen Arbeitnehmer trotzdem freigestellt werden, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.
6. Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Betriebsurlaub?
Arbeitnehmer haben bei der Anordnung von Betriebsurlaub klare Rechte. Der Betriebsurlaub darf nicht den gesamten Jahresurlaub umfassen, sodass ein Teil des Urlaubs frei verplant werden kann. Zudem behalten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bezahlung, da Betriebsurlaub als regulärer Erholungsurlaub gilt. Werden Arbeitnehmer während des Betriebsurlaubs krank, werden die Krankheitstage bei Vorlage eines ärztlichen Attests nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Besteht ein Betriebsrat, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung des Betriebsurlaubs. Arbeitnehmer dürfen den Betriebsurlaub nicht verweigern, wenn dieser rechtzeitig angekündigt und ausreichend begründet wurde.
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