Betriebsvereinbarung: Definition und rechtliche Grundlagen
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Betriebsvereinbarung

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Betriebsvereinbarung?
  2. Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?
  3. Was kann eine Betriebsvereinbarung regeln?
  4. Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
  5. Wie wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen und bekannt gemacht?
  6. Gültigkeit, Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
  7. Beispiele für typische Betriebsvereinbarungen

1. Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen wird und verbindliche Regelungen für das Arbeitsverhältnis im Betrieb festlegt. Diese Vereinbarungen betreffen sowohl die allgemeinen Arbeitsbedingungen als auch spezifische betriebliche Abläufe. Sie haben dieselbe Bedeutung wie gesetzliche Vorgaben und gelten für alle Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens. Da Betriebsvereinbarungen an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden, können sie den Alltag der Belegschaft nachhaltig prägen und das Arbeitsklima verändern.

2. Arten von Betriebsvereinbarungen

Es gibt zwei grundlegende Arten von Betriebsvereinbarungen:

  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen: Diese können durch Betriebsrat oder Arbeitgeber gegen den Willen der anderen Partei erwirkt werden. Dies ist durch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) geregelt. Erzwingbare Themen umfassen beispielsweise Arbeitszeitregelungen und die Ordnung im Betrieb.
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen: Freiwillige Betriebsvereinbarungen betreffen Angelegenheiten, die nicht zwingend der Mitbestimmung unterliegen, wie bspw. zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung. Diese können nur dann zustande kommen, wenn sie von beiden Parteien einvernehmlich beschlossen werden.

3. Inhalte einer Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen decken ein breites Spektrum an betrieblichen Angelegenheiten ab. Sie können unter anderem Regelungen zur Arbeitszeit, zur Nutzung von Homeoffice, zu Gesundheits- und Schutzmaßnahmen sowie zum Umgang mit digitalen Kommunikationsmitteln enthalten. Viele Vereinbarungen betreffen dabei zentrale Bereiche wie Arbeitszeitmodelle, Pausenzeiten, Urlaubsrichtlinien und betriebliche Ordnungsvorschriften. Häufig beinhalten sie auch Bestimmungen zur Einhaltung von Datenschutzanforderungen und zur Prävention von Mobbing oder Diskriminierung im Betrieb. So wird sichergestellt, dass das Arbeitsumfeld fair und sicher bleibt.

4. Rechtliche Grundlagen und Rangordnung

Die rechtliche Grundlage der Betriebsvereinbarung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt, insbesondere in den §§ 77 und 87. Betriebsvereinbarungen stehen hierarchisch über individuellen Arbeitsverträgen und haben in vielen Fällen Vorrang, außer wenn ein anwendbarer Tarifvertrag oder ein Gesetz widersprechende Regelungen vorgibt. Tarifverträge haben grundsätzlich Vorrang vor Betriebsvereinbarungen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel enthält, die betriebliche Abweichungen erlaubt. Im Verhältnis zum individuellen Arbeitsvertrag setzt sich die Betriebsvereinbarung durch, es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält günstigere Regelungen für den Arbeitnehmer (Günstigkeitsprinzip).

5. Abschluss und Bekanntmachung

Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung erfolgt durch gemeinsames Handeln von Betriebsrat und Arbeitgeber. Beide Seiten müssen die Vereinbarung schriftlich festhalten und unterzeichnen, damit sie rechtlich bindend wird. Nachdem die Vereinbarung geschlossen wurde, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle betroffenen Mitarbeiter über den Inhalt zu informieren. Dies kann durch Aushang am Schwarzen Brett, per Rundmail oder in einem internen Mitarbeiterportal geschehen. Die Information ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten die Regelungen kennen und ihre Rechte und Pflichten im Betrieb verstehen.

6. Gültigkeit und Nachwirkung

Betriebsvereinbarungen gelten in der Regel so lange, wie dies in ihrem Text festgelegt ist. Bei befristeten Vereinbarungen endet die Gültigkeit automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist. Unbefristete Betriebsvereinbarungen hingegen behalten ihre Gültigkeit bis zur Kündigung oder bis sie durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, beträgt die Kündigungsfrist meist drei Monate. Erzwingbare Betriebsvereinbarungen wirken nach ihrer Kündigung weiter, bis eine neue Regelung getroffen wird. Freiwillige Vereinbarungen haben im Normalfall keine Nachwirkung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

7. Beispiele für typische Betriebsvereinbarungen

Häufige Themen in Betriebsvereinbarungen sind:

  • Regelungen zur Arbeitszeit und zu Pausenzeiten
  • Homeoffice
  • Kurzarbeit
  • Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Mitarbeiter. 

Ein Beispiel ist eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, die neben der Dauer auch die betroffenen Abteilungen und den Umfang der Arbeitszeitverkürzung regelt. Ein anderes Beispiel ist die Vereinbarung zu Homeoffice-Regelungen, in der festgelegt wird, welche Arbeitnehmer berechtigt sind, von zu Hause zu arbeiten, und welche Sicherheitsvorkehrungen dafür getroffen werden müssen.



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