Das Bundesurlaubsgesetz und seine Inhalte
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Bundesurlaubsgesetz

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt?
  2. Wer hat Anspruch auf mehr als 20 Tage Urlaub?
  3. Was versteht das Bundesurlaubsgesetz unter Urlaubsentgelt?
  4. Wann kann Urlaub genommen werden?
  5. Wann kann Resturlaub ins nächste Kalenderjahr mitgenommen werden?
  6. Wann muss Urlaub abgegolten werden?
  7. Wann spricht man von Sonderurlaub?
  8. Wo sind Regeln für den Urlaubsanspruch festgehalten?
  9. Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit oder geringfügiger Beschäftigung?

1. Was ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist ein deutsches Gesetz, das die Mindeststandards für den bezahlten Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern regelt. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:

  • Das Gesetz legt fest, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben. Die genaue Dauer des Urlaubsanspruchs wird in der Regel im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen festgelegt.
  • Gemäß dem BUrlG beträgt der Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer 24 Werktage pro Jahr, basierend auf einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht dies 20 Tagen.
  • In der Regel müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub innerhalb des Kalenderjahres nehmen. Eine Übertragung von Urlaubstagen in das nächste Jahr ist nur nach betriebsinterner Rücksprache möglich, etwa wenn der Urlaub aufgrund von betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte.
  • Während des Urlaubs haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihr normales Arbeitsentgelt. Dies schließt in der Regel auch etwaige Zuschläge oder Sonderzahlungen ein.
  • Falls ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird, kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Krankheitstage als Urlaubstage zurückbekommen. Dafür muss er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub, sofern dieser nicht übertragen oder abgegolten werden kann.
  • Unter anderem das Bundesurlaubsgesetz ist Grundlage für die Arbeitsbedingungen in Deutschland und stellt sicher, dass Arbeitnehmer angemessene Erholungszeiten erhalten.

2. Wer hat Anspruch auf mehr als 20 Tage Urlaub?

In Deutschland haben bestimmte Arbeitnehmergruppen Anspruch auf einen längeren Urlaubsanspruch als die gemäß BUrlG festgelegten 20 Tage (bezogen auf eine 5-Tage-Woche).

Jugendliche unter 16 Jahren haben gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anspruch auf mindestens 30 Werktage, bzw. 25 Werktage (bezogen auf eine 5-Tage-Woche) Jahresurlaub. Bis zum 17. Geburtstag stehen ihnen 27, bzw. 23 Werktage zu und Jugendlichen zwischen 17 und 18 werden 25, bzw. 21 Werktage gewährt. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Tagen im Vergleich zu den regulären 20 Werktagen (bezogen auf eine 5-Tage-Woche), insgesamt also 25 Werktage pro Jahr.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen möglicherweise in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen modifiziert werden können. Beispielweise kann abhängig vom Alter oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit auch vom Arbeitgeber mehr Urlaub gewährt werden.

3. Was versteht das Bundesurlaubsgesetz unter Urlaubsentgelt?

Das Bundesurlaubsgesetz definiert das Urlaubsentgelt als die Vergütung, die ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erhält. Es umfasst das normale Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er während dieser Zeit gearbeitet hätte. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs sein übliches Gehalt oder seinen Lohn erhält, inklusive aller Zuschläge, Prämien oder sonstigern Vergütungen, die er normalerweise für geleistete Arbeit erhalten würde. Das Urlaubsentgelt dient dazu, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs nicht finanziell benachteiligt werden und ihre üblichen Einkünfte weiterhin erhalten.

4. Wann kann Urlaub genommen werden?

In Deutschland legt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einige Grundsätze fest, wann Urlaub genommen werden kann:

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten gemeinsam die Urlaubsplanung besprechen. In vielen Unternehmen gibt es bestimmte Zeiträume, in denen Urlaub genommen werden soll, wie beispielsweise Betriebsferien oder ruhigere Geschäftszeiten.
  • Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsgewährung die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber versuchen sollte, die Urlaubswünsche der Mitarbeiter innerhalb des betrieblichen Rahmens zu berücksichtigen.
  • In bestimmten Situationen kann der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen, beispielsweise während besonders geschäftiger Zeiten oder bei Engpässen im Personalbestand.
  • In einigen Fällen kann der Arbeitgeber verlangen, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub zu bestimmten Zeiten nimmt, um betriebliche Notwendigkeiten zu erfüllen. Dies kann beispielsweise bei Betriebsferien oder zur Deckung von Personalengpässen der Fall sein. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer ihren Urlaub rechtzeitig beantragen, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber genügend Zeit hat, die Urlaubsplanung zu berücksichtigen und betriebliche Belange einzubeziehen.

5. Wann kann Resturlaub ins nächste Kalenderjahr mitgenommen werden?

Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) kann Resturlaub grundsätzlich nur in Ausnahmefällen ins nächste Kalenderjahr mitgenommen werden. Die genauen Bedingungen können jedoch durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge weiter spezifiziert werden. Wenn betriebliche Gründe vorliegen, die die Gewährung des Urlaubs verhindern, kann der Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es einen unerwarteten Arbeitsengpass gibt oder wenn die Urlaubswünsche der Mitarbeiter nicht mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar sind. In einigen Fällen, wie beispielsweise bei längerer Krankheit oder Mutterschutz, kann ein Arbeitnehmer seinen Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen. Wenn im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung spezifische Regelungen zur Übertragung von Resturlaub enthalten sind, können diese angewendet werden. Manche Vereinbarungen erlauben beispielsweise eine begrenzte Anzahl von Tagen, die ins nächste Jahr übertragen werden können. Außerdem muss vor einem Verfall von Urlaubstagen ein Verfallsdatum für den Resturlaub kommuniziert und dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben werden, diesen wahrzunehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen für die Übertragung von Resturlaub je nach Unternehmen und individueller Vereinbarung variieren können.

6. Wann muss Urlaub abgegolten werden?

Urlaub muss abgegolten werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet, unabhängig davon, ob es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder andere Gründe beendet wird. Gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ihm nicht genommener Urlaub finanziell vergütet wird, sofern dieser nicht mehr genommen oder übertragen werden kann. Die Berechnung der Urlaubsabgeltung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlichen Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass die Urlaubsabgeltung in der Regel dem Gehalt entspricht, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er während des Urlaubs gearbeitet hätte. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus eigenem Verschulden nicht genommen hat, kann der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung ablehnen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Arbeitnehmer trotz Aufforderung seinen Urlaub nicht genommen hat und kein betrieblicher Grund für die Nichtnahme vorliegt. In der Regel wird die Abgeltung des Urlaubs mit der letzten Gehaltszahlung oder in einem separaten Abrechnungszeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

7. Wann spricht man von Sonderurlaub?

Sonderurlaub ist eine spezielle Form des Urlaubs, der von den regulären Urlaubsansprüchen abweicht und unter bestimmten Umständen gewährt wird. Im Gegensatz zum regulären Urlaub, der der Erholung dient, wird Sonderurlaub für besondere persönliche oder berufliche Ereignisse gewährt. Dazu gehören beispielsweise die Geburt eines Kindes, die Hochzeit oder der Tod eines nahen Angehörigen. Arbeitnehmer erhalten in der Regel einige Tage Sonderurlaub, um solche Ereignisse angemessen zu feiern oder sich um persönliche Angelegenheiten zu kümmern.

Arbeitnehmer können Sonderurlaub erhalten, um behördlichen Verpflichtungen nachzukommen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder die Durchführung von wichtigen Behördengängen. Für den Wehr- oder Zivildienst können Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen.

In einigen Fällen gewähren Arbeitgeber Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen, die für die Arbeit relevant sind. Beispielsweise in Baden-Württemberg ist das Recht auf Bildungsurlaub sogar gesetzlich verankert. Manche Arbeitgeber gewähren Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei Feuerwehr, Rettungsdienst oder anderen gemeinnützigen Organisationen.

Die genauen Regelungen für Sonderurlaub können durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge festgelegt werden.

8. Wo sind Regeln für den Urlaubsanspruch festgehalten?

Die Regeln für den Urlaubsanspruch sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Vereinbarungen festgehalten. Hier sind die wichtigsten Quellen:

Das Bundesurlaubsgesetz ist die zentrale Rechtsgrundlage für den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Deutschland. Es regelt unter anderem die Mindestanzahl an Urlaubstagen, den Zeitpunkt der Urlaubsgewährung und die Abgeltung von Urlaubstagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

In vielen Branchen werden die Bedingungen für den Urlaubsanspruch durch Tarifverträge festgelegt. Diese können über die gesetzlichen Mindeststandards des BUrlG hinausgehen und zusätzliche Urlaubstage oder spezielle Regelungen enthalten. In einigen Unternehmen werden spezifische Regelungen zum Urlaubsanspruch in Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt. Individuelle Arbeitsverträge können ebenfalls Regelungen zum Urlaubsanspruch enthalten. Diese können die gesetzlichen Mindeststandards ergänzen oder spezifizieren.

Neben dem Bundesurlaubsgesetz können auch andere gesetzliche Bestimmungen, wie das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, den Urlaubsanspruch beeinflussen. Zudem entwickelt sich der Urlaubsanspruch auch durch die Rechtsprechung weiter, insbesondere durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG). 

9. Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit oder geringfügiger Beschäftigung?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich in Deutschland nicht nach der Anzahl der Arbeitsstunden, sondern nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Werktage pro Jahr, entsprechend vier Wochen. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären es entsprechend 24 Werktage.

Für Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte gilt grundsätzlich das Gleiche. Ihr Urlaubsanspruch wird entsprechend der Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet. Wenn ein Teilzeitbeschäftigter beispielsweise drei Tage pro Woche arbeitet, hätte er Anspruch auf 12 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs) richtet sich der Urlaubsanspruch ebenfalls nach den geleisteten Arbeitstagen pro Woche. Auch hier ist der Mindesturlaubsanspruch entsprechend der Anzahl der Arbeitstage pro Woche festgelegt.

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