Jugendarbeitsschutzgesetz
Inhaltsverzeichnis
- Was ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt? Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
- Wie lange dürfen 16-Jährige und 18-Jährige arbeiten?
- Warum gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz?
1. Was ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt? Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern regelt. Es gilt für Personen unter 18 Jahren, die eine Beschäftigung ausüben, sei es in Form einer Ausbildung, eines Praktikums oder einer regulären Arbeitsstelle. Das Gesetz regelt verschiedene Aspekte, um die Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung von Jugendlichen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:
Arbeitszeiten: Das JArbSchG legt fest, wie lange und zu welchen Zeiten Jugendliche arbeiten dürfen. Es gibt beispielsweise auch Beschränkungen für Nachtarbeit und Überstunden. Details können Sie dem folgenden Abschnitt “Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?” entnehmen.
Pausenregelungen: Es schreibt vor, wie lange und wie oft Jugendliche während ihrer Arbeitszeit Pausen nehmen müssen. Beispielsweise ist eine 60-minütige Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden vorgeschrieben.
Verbotene Tätigkeiten: Das Gesetz verbietet Jugendlichen die Ausübung bestimmter gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Tätigkeiten. Zum Beispiel Arbeiten mit schädlicher Einwirkung von Lärm oder Arbeiten mit Gefahrenstoffen sind Jugendlichen untersagt.
Urlaubsanspruch: Es regelt den Anspruch auf bezahlten Urlaub für Jugendliche. Jugendliche unter 16 haben beispielsweise Anspruch auf 25 Werktage Urlaub (bezogen auf eine 5-Tage-Woche), im Vergleich: Erwachsene haben gesetzlichen Anspruch auf 20 Werktage.
Gesundheitsschutz: Das JArbSchG legt Anforderungen an den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest, wie zum Beispiel den Einsatz von Schutzkleidung und die Verhütung von Gesundheitsgefährdungen.
Aufsichtspflicht: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Jugendliche angemessen betreut und beaufsichtigt werden.
Das Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist, sicherzustellen, dass Jugendliche eine angemessene und sichere Arbeitsumgebung haben und gleichzeitig ihre schulische Ausbildung und persönliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.
Die Vorschriften zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz sind auch in anderen Gesetzen und Verordnungen wie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der Verordnung über den Schutz der Jugend in der Berufsausbildung (Jugendarbeitsschutzverordnung - JArbSchV) enthalten. Darüber hinaus können spezifische Branchen oder Berufe zusätzliche Vorschriften haben, die über die allgemeinen Bestimmungen hinausgehen.
2. Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Die Arbeitszeiten für Jugendliche unterliegen den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) in Deutschland.
Kindern und Jugendlichen unter 15 ist das Arbeiten grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es lediglich für Therapiezwecke, für betriebliche Schülerpraktika oder zur Erfüllung richterlicher Anordnungen. In diesen Fällen dürfen die Kinder, bzw. Jugendlichen maximal 7 Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche ab 13 dürfen zudem bis zu zwei Stunden täglich leichte Arbeiten verrichten, wenn ihre Sorgeberechtigten zugestimmt haben. Für landwirtschaftliche Familienbetriebe, Theatervorstellungen, Musikaufführungen und anderen Veranstaltungen sind Ausnahmeregelungen und erweiterte Arbeitszeiten festgehalten. Ebenso ist es nach Bewilligung durch das Jugendamt möglich mehr zu arbeiten.
Für Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren gilt in der Regel:
- Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten.
- Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten.
- Die tägliche Arbeitszeit darf nicht vor 6:00 Uhr beginnen und nicht nach 20:00 Uhr enden.
- In Gaststätten und anderen Betrieben mit Abend- oder Nachtbetrieb kann die Arbeitszeit bis 22:00 Uhr verlängert werden, sofern am nächsten Tag keine Berufsschule stattfindet.
Ausnahmen gibt es zum Beispiel in der Landwirtschaft oder in Verbindung mit Feiertagen. Schulbesuche dürfen nicht eingeschränkt werden.
Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten die allgemeinen Arbeitszeitregelungen gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Details können Sie dem Lexikon-Artikel “Arbeitszeitgesetz” entnehmen.
3. Warum gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz existiert aus mehreren wichtigen Gründen.
Kinder und Jugendliche sind physisch und psychisch noch nicht vollständig ausgereift. Das Gesetz soll sicherstellen, dass sie nicht durch Arbeitsbedingungen gefährdet werden, die für ihre körperliche oder geistige Gesundheit schädlich sein könnten.
Zudem soll garantiert werden, dass Jugendliche die Möglichkeit haben, eine angemessene schulische Ausbildung zu absolvieren und sich persönlich weiterzuentwickeln, ohne durch zu lange Arbeitszeiten oder gefährliche Tätigkeiten beeinträchtigt zu werden.
Jugendliche sind eine besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppe und können aufgrund ihres Alters und ihrer Unerfahrenheit leichter Opfer von Ausbeutung und Missbrauch am Arbeitsplatz werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll solche Fälle verhindern und sicherstellen, dass Jugendliche fair behandelt werden.
Deutschland hat sich zu Übereinkommen und Standards verpflichtet, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen am Arbeitsplatz fördern. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtungen.
Insgesamt zielt das Jugendarbeitsschutzgesetz darauf ab, eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Jugendlichen und ihren Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, indem es sicherstellt, dass sie in einer sicheren und förderlichen Umgebung arbeiten können, die ihre Entwicklung nicht beeinträchtigt sondern begünstigt.
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