Krankmeldung - auch AU genannt
Was ist eine Krankmeldung und was ist dabei zu beachten?
Den Grund für die Erkrankung müssen Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten nicht nennen. Die AU-Ausfertigung für den Arbeitgeber enthält keine Angaben zur Diagnose. Mitarbeiter nennen die ungefähre Zeitdauer ihrer Krankschreibung, damit der Vorgesetzte besser planen kann.
Auf welchem Wege erfolgt eine Krankmeldung?
Krankmeldungen dürfen auf verschiedenen Übermittlungswegen erfolgen. So ist sowohl ein Anruf oder die Benachrichtigung per E-Mail möglich. Manche Arbeitgeber ermöglichen auch die Benachrichtigung per SMS oder Messenger-App. Arbeitnehmer können außerdem einen Kollegen bitten, ihn oder sie krankzumelden. Zudem könnte die betroffene Person selbst im Betrieb vorbeischauen, wenn es der Gesundheitszustand erlaubt.
Arbeitgeber dürfen auf gewisse Formalitäten bestehen. Diese sollten bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses geklärt werden. Manch ein Unternehmer kann aufgrund der Arbeitsprozesse nicht ständig E-Mails lesen, also kann er auf telefonische Krankmeldungen bestehen. Auch Familienmitglieder können den Anruf übernehmen. Die Krankmeldung muss unbedingt erfolgen, selbst wenn ein Arztbesuch zu beschwerlich ist.
Was versteht man unter einer Krankschreibung?
Die Krankschreibung erfolgt durch den Arzt. Nach dem Besuch erstellt dieser eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arbeitgeber erhält. Die AU soll laut Entgeltfortzahlungsgesetz bis zum 4. Krankheitstag vorliegen.
Arbeitsvertrag sowie Tarifvertrag können auch eine frühere Vorlage verlangen, sogar bereits am ersten Krankheitstag. Gründe hierfür müssen Arbeitgeber nicht angeben, denn manchmal besteht der Verdacht, dass einzelne Arbeitnehmer die gesetzliche Regelung für häufigere Krankentage oder weitere Freizeit nutzen.
Die Vertragspartner können die Vorlage der AU auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem 4. Krankheitstag vereinbaren. Das ist vor allem in kleinen Unternehmen der Fall, die unnötige Bürokratie für Mitarbeiter und Vorgesetzte vermeiden wollen. Aus der Sicht des Arbeitnehmers ist es trotzdem sinnvoll, die Arbeitsunfähigkeit spätestens ab Krankheitstag 4 per ärztlicher Bescheinigung zu belegen.
Einige Unternehmen verlangen bewusst keine unverzügliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, damit ihre Mitarbeiter sich den Arztbesuch ersparen können. Gleichzeitig vermeiden die Unternehmen längere Krankschreibungen.
Wie erfolgt die korrekte Abgabe einer Krankschreibung?
Die Krankschreibung kann persönlich, durch eine andere Person oder per Post beim Arbeitgeber eingereicht werden. Jedes Unternehmen legt fest, ob der gelbe Schein an die Personalabteilung oder direkt an den Vorgesetzten übermittelt wird.
Was dürfen kranke Arbeitnehmer und was nicht?
Fehlen Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit wegen einer Krankheit, sollten sie jegliche Unternehmung unterlassen, die ihre Genesung erschweren könnten. Wenn vom Arzt keine absolute Bettruhe angezeigt wurde, steht einem Supermarkt- oder Apothekenbesuch nichts im Wege.
Die Teilnahme an Partys dürfte eine Genesung beeinträchtigen. Krankgemeldete Arbeitgeber sollten daher davon absehen.
Es ist hierbei völlig unerheblich, ob sich Arbeitnehmer nur krankmelden oder auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wer wegen Krankheit bei der Arbeit fehlt, sollte alles Mögliche unternehmen, schnell seine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Arbeitnehmer dürfen auch vor Ablauf ihrer Krankschreibung wieder arbeiten. Eine weiter ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig. Arbeitnehmer sind in diesem Fall trotzdem voll kranken- und unfallversichert. Selbstverständlich können erkrankte Arbeitnehmer selbst am besten entscheiden, wann sie wieder arbeitsfähig sind. Der Urlaubsanspruch besteht fort, wenn Arbeitnehmer ihre Krankheit richtig melden und per Attest belegen.
Bekommen Arbeitnehmer ihre Bezahlung bei einer Krankschreibung weiter?
Wer krankgemeldet beziehungsweise krankgeschrieben ist, bekommt laut Entgeltfortzahlungsgesetz seine Bezahlung auch in dieser Zeit.
Die Entgeltfortzahlung wird 6 Wochen lang vom Arbeitgeber getragen. Danach bezahlt die zuständige Krankenkasse Krankengeld, welches höchstens 70 Prozent vom letzten Bruttoentgelt beträgt.
Die Krankenkasse springt dann ein, wenn ein Arbeitnehmer 6 Wochen am Stück wegen derselben Erkrankung eine Krankschreibung vorlegt. Falls zwischendurch eine Genesung eintritt und dieselbe Erkrankung wieder zur Arbeitsunfähigkeit führt, fängt die sechswöchige Frist erneut an.
Neuerungen zum gelben Schein
Ab Sommer 2022 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr vom Arzt an den Arbeitnehmer übergeben, sondern digital an den Arbeitgeber sowie die Krankenkasse übermittelt werden.
Das Inkrafttreten dieser Regelung hat sich seit ihrem Beschluss von 2019 schon mehrfach verzögert.
Quellen:
https://www.personio.de/hr-lexikon/krankmeldung/
https://www.test.de/Krankmeldung-beim-Arbeitgeber-5271679-0/
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