Abmahnung: Bedeutung, Gründe und rechtliche Grundlagen
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Abmahnung

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Abmahnung?
  2. Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
  3. Typische Gründe für eine Abmahnung
  4. Unterschied zwischen Abmahnung und Ermahnung
  5. Form und Inhalt einer Abmahnung
  6. Was passiert nach einer Abmahnung?
  7. Möglichkeiten für Arbeitnehmer nach einer Abmahnung

1. Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine offizielle Beanstandung, mit der der Arbeitgeber das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers anspricht. Sie dient als Warnung und weist den Mitarbeiter darauf hin, dass er seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und dieses Verhalten künftig unterlassen muss. Gleichzeitig ist die Abmahnung eine klare Ankündigung, dass bei wiederholtem Fehlverhalten eine Kündigung drohen kann. Die Abmahnung dient sowohl als Beanstandung als auch als Warnung, um den Arbeitnehmer dazu anzuhalten, sein Verhalten zu korrigieren und damit eine Kündigung zu vermeiden.

2. Wann ist eine Abmahnung erforderlich?

Eine Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung für eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur dann kündigen kann, wenn dieser trotz vorheriger Abmahnung ein bestimmtes Fehlverhalten nicht ändert. Eine Abmahnung ist jedoch entbehrlich, wenn das Fehlverhalten so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre, etwa bei schwerwiegenden Vertrauensbrüchen oder krassen Pflichtverletzungen.

3. Typische Gründe für eine Abmahnung

Eine Abmahnung kann aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Häufige Abmahnungsgründe sind:

  • Unpünktlichkeit: wiederholtes Zuspätkommen ohne rechtzeitige Benachrichtigung.
  • Missachtung von Arbeitsanweisungen: absichtliches Ignorieren von Anweisungen oder Aufgaben des Vorgesetzten.
  • Private Nutzung von Firmengeräten: unerlaubtes Surfen oder Telefonieren am Arbeitsplatz.
  • Fehlende Krankmeldung: verspätete oder fehlende Meldung bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Mobbing oder Diskriminierung: respektloses Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten.
  • Alkoholkonsum: Konsum von Alkohol oder anderen Substanzen, wenn dadurch die Arbeitssicherheit gefährdet wird.

Hinweis: Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den genauen Grund der Abmahnung konkret benennt und das Fehlverhalten dokumentiert.

4. Unterschied zwischen Abmahnung und Ermahnung

Eine Ermahnung ist eine weniger schwerwiegende Rüge als eine Abmahnung. Sie weist den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hin, jedoch ohne die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen wie einer Kündigung. Eine Ermahnung wird oft eingesetzt, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Verhaltensänderung anregen möchte, während die Abmahnung eine offizielle Warnung darstellt.

5. Form und Inhalt einer Abmahnung

Eine Abmahnung bedarf keiner besonderen Form, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Eine rechtlich wirksame Abmahnung muss folgende Punkte enthalten:

  • Konkretisierung des Fehlverhaltens: Beschreibung des Vorfalls mit Datum, Ort und genauen Angaben zum Verhalten des Arbeitnehmers.
  • Benennung der Pflichtverletzung: Hinweis auf die arbeitsvertragliche Regel, gegen die der Arbeitnehmer verstoßen hat.
  • Aufforderung zur Verhaltensänderung: Erwartung, dass der Arbeitnehmer in Zukunft vertragsgemäß handelt.
  • Androhung von Konsequenzen: Hinweis, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung eingeleitet werden können.

Beispiel: „Am 20.11.2023 sind Sie um 8:45 Uhr und damit 75 Minuten verspätet zur Arbeit erschienen. Damit haben Sie gegen § 6 Ihres Arbeitsvertrages verstoßen. Wir erwarten, dass Sie künftig Ihre Arbeitszeiten einhalten. Im Wiederholungsfall behalten wir uns vor, das Arbeitsverhältnis zu beenden.“

Für Abmahnungen gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Fristen. Gerichtsurteilen ist jedoch zu entnehmen, dass eine Abmahnung zeitnah zu erfolgen hat. Als zeitnah wird hier ein Zeitraum von 14 Tagen ab dem Verstoß angesetzt.

6. Was passiert nach einer Abmahnung?

Nach einer Abmahnung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten anzupassen und so eine Kündigung zu vermeiden. Die Abmahnung wird üblicherweise in die Personalakte aufgenommen und kann, bei langfristiger Einhaltung der Pflichten, nach einer gewissen Zeit ihre Wirkung verlieren. Sollte der Arbeitnehmer jedoch erneut gegen seine Pflichten verstoßen, kann der Arbeitgeber dies als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung nutzen.

7. Möglichkeiten für Arbeitnehmer nach einer Abmahnung

Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren und sich gegebenenfalls dagegen zu wehren. 

Eine häufige Option ist die Abgabe einer schriftlichen Gegendarstellung, die der Arbeitnehmer zu seiner Verteidigung in die Personalakte aufnehmen lassen kann. Dadurch wird seine Sichtweise zum Sachverhalt festgehalten, was bei späteren Konflikten relevant sein kann. Alternativ oder zusätzlich kann sich der Arbeitnehmer beim Betriebsrat beschweren, sofern dieser im Unternehmen vorhanden ist, und den Betriebsrat um Unterstützung und Vermittlung bitten. Besteht die Abmahnung aus Sicht des Arbeitnehmers zu Unrecht, kann er die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Bleibt dieser Wunsch unberücksichtigt oder möchte der Arbeitnehmer auf Nummer sicher gehen, kann er vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen. Damit lässt sich im Streitfall überprüfen, ob die Abmahnung rechtlich haltbar ist.



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