Krankengeld: Anspruch, Berechnung und Dauer der Zahlung
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Krankengeld

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Krankengeld?
  2. Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
  3. Berechnung und Höhe des Krankengeldes
  4. Dauer des Krankengeldbezugs
  5. Antragstellung und Fristen
  6. Krankengeld bei Kinderbetreuung
  7. Krankengeld für Selbstständige
  8. Krankengeld und Steuer
  9. Tipps bei Konflikten mit der Krankenkasse
  10. Was tun nach Ende des Krankengeldes?

1. Was ist Krankengeld?

Das Krankengeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die Versicherten einen Teil ihres Einkommens sichert, wenn sie aufgrund einer Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Es handelt sich um eine sogenannte Lohnersatzleistung, die eintritt, sobald der Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Krankengeld unterstützt Versicherte in dieser Phase, damit sie sich in Ruhe erholen und auf die Genesung konzentrieren können.

2. Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer in folgenden Fällen:

  • Der Arbeitnehmer ist länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig und hat keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert. In den ersten Wochen zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld weiter.
  • Wenn der Arbeitnehmer in stationärer Behandlung (z. B. im Krankenhaus oder in einer Reha) ist und vom Arbeitgeber keine Gehaltsfortzahlung erhält.
  • Bei Erkrankung in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses, da in dieser Zeit noch keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber greift.

Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld sind unter anderem Familienversicherte, Bezieher von Bürgergeld, Minijobber ohne zusätzliche Versicherung und Studierende.

3. Berechnung und Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich festgelegt und beträgt in der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts. Das Krankengeld wird jedoch auf einen Maximalbetrag pro Tag beschränkt, der die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse nicht überschreiten darf. Davon werden zusätzlich die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen.

Beispielrechnung:

Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 € und einem Nettogehalt von 2.000 € erhält Krankengeld in Höhe von 1.800 € (90 % des Nettoverdienstes) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge.

4. Dauer des Krankengeldbezugs

Der Anspruch auf Krankengeld besteht pro Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums (Blockfrist). Die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung werden auf diesen Zeitraum angerechnet. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung auf, verlängert sich die maximale Bezugsdauer nicht. Bei einer weiteren Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist, die ebenfalls maximal 78 Wochen umfasst.

Eine erneute Anspruchsphase beginnt nur, wenn die betroffene Person mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit für dieselbe Krankheit aufweist und in dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.

5. Antragstellung und Fristen

Um Krankengeld zu erhalten, ist keine gesonderte Antragstellung notwendig. Die Krankenkasse kontaktiert den Versicherten automatisch, sobald der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung beendet. Die Versicherten müssen jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen. Diese Bescheinigung muss lückenlos sein, um Anspruchslücken zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis:

Falls die Bescheinigung nicht fristgerecht eingereicht wird, ruht der Krankengeldanspruch bis zum Zeitpunkt der Einreichung. Rückwirkende Krankschreibungen sind nur bis zu drei Tage möglich und müssen gut begründet sein.

6. Krankengeld bei Kinderbetreuung

Versicherte haben Anspruch auf sogenanntes Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind betreuen müssen und keine andere Betreuungsperson verfügbar ist. Der Anspruch besteht pro Elternteil und Kind bis zum 12. Lebensjahr und umfasst in der Regel 15 Arbeitstage pro Jahr und Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage.

Bei längerem Krankenhausaufenthalt eines Kindes kann ab 2024 auch eine unbegrenzte Begleitung durch die Eltern mit Krankengeld unterstützt werden, sofern eine ärztliche Notwendigkeit zur Begleitung besteht.

7. Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung können wählen, ob sie einen Krankengeldanspruch haben möchten oder nicht. Der Standardtarif für Selbstständige schließt Krankengeld aus, es sei denn, sie entscheiden sich für einen Wahltarif, bei dem sie ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld haben. Eine alternative Option ist eine private Krankentagegeldversicherung, die eine frühere Auszahlung des Krankengeldes bietet.

8. Krankengeld und Steuer

Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz auf andere Einkünfte beeinflusst. Wird das Krankengeld bei der Steuererklärung angegeben, erhöht es ggf. den Steuersatz auf das übrige Einkommen, was möglicherweise zu einer höheren Steuerlast führen kann.

9. Tipps bei Konflikten mit der Krankenkasse

Wenn es zu Konflikten mit der Krankenkasse, z. B. durch die Einstellung des Krankengeldes, kommt, sollten Versicherte rechtzeitig handeln. Häufige Ursachen für Konflikte sind Meinungsverschiedenheiten zur Arbeitsunfähigkeit oder Aufforderungen zur Reha. Die folgenden Tipps können helfen:

  • Widerspruch einlegen: Bei einer Entscheidung der Krankenkasse, die Versicherte für arbeitsfähig erklärt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
  • Zweitmeinung einholen: Falls der Medizinische Dienst (MD) eine Arbeitsfähigkeit feststellt, kann eine Zweitbegutachtung angefordert werden.
  • Rechtliche Beratung: Beratungsstellen wie der Sozialverband Deutschland oder die Verbraucherzentralen bieten Unterstützung bei Widersprüchen und Klagen.

10. Was tun nach Ende des Krankengeldes?

Nach Ende der 78-wöchigen Krankengeldzahlung können Betroffene bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Krankenkasse informiert in der Regel rechtzeitig vor Ablauf des Krankengeldes und fordert eventuell zur Stellung eines Reha-Antrags auf, der – falls die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann – in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden kann.

Eine weitere Option ist der Antrag auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, sofern die Erwerbsunfähigkeit fortbesteht und die Deutsche Rentenversicherung den Rentenantrag noch bearbeitet.

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