Lohnfortzahlung: Anspruch, Dauer und gesetzliche Regelung
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Lohnfortzahlung

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
  2. Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
  3. Wie lange erhält man eine Lohnfortzahlung?
  4. Berechnung der Lohnfortzahlung
  5. Melde- und Nachweispflichten bei Krankheit
  6. Übergang zum Krankengeld nach sechs Wochen
  7. Sonderregelungen zur Lohnfortzahlung

1. Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzlich verankerte finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer, die durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit vorübergehend nicht arbeiten können. In Deutschland sichert diese Regelung Arbeitnehmern den Erhalt ihres vollen Gehalts für bis zu sechs Wochen, ohne dass sie finanzielle Einbußen fürchten müssen. Ziel der Lohnfortzahlung ist es, Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich vollständig auf die Genesung zu konzentrieren, ohne in eine finanzielle Notlage zu geraten. Diese Regelung greift für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen, darunter Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen sowie geringfügige Beschäftigungen, und schützt so ein breites Spektrum von Arbeitnehmern vor den wirtschaftlichen Folgen einer Krankheit.

2. Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben alle sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer, die mindestens vier Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind. Dazu gehören auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Diese Absicherung tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit verursacht wurde, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispielsweise würde eine Verletzung aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens, wie bspw. das Fahren unter Alkoholeinfluss, den Anspruch auf Lohnfortzahlung ausschließen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, greift die Lohnfortzahlung automatisch ab dem ersten Krankheitstag.

3. Wie lange erhält man eine Lohnfortzahlung?

Die gesetzliche Lohnfortzahlung dauert in der Regel sechs Wochen oder 42 Kalendertage pro Krankheitsfall. Während dieses Zeitraums erhält der Arbeitnehmer sein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Sollte eine andere Erkrankung hinzukommen, die unabhängig von der ersten ist, beginnt für diese Erkrankung erneut ein sechswöchiger Anspruch auf Lohnfortzahlung. Im Falle einer sogenannten Fortsetzungserkrankung, also einer wiederkehrenden Krankheit innerhalb von zwölf Monaten, werden die Krankheitstage summiert, und der Arbeitgeber bezahlt insgesamt bis zu sechs Wochen den Lohn weiter. Die Krankenkasse übernimmt ab dem 43. Krankheitstag die Zahlung eines Krankengeldes, wenn die Lohnfortzahlung endet.

4. Berechnung der Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung beträgt in der Regel 100 % des regulären Bruttogehalts und basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor der Arbeitsunfähigkeit. Berechnungsbeispiele:

  • Teilzeitkräfte: Die Berechnung erfolgt analog zu Vollzeitkräften, basierend auf dem Teilzeitentgelt.
  • Variable Gehaltsbestandteile: Regelmäßige Sonderzahlungen wie Provisionen und Prämien, werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Beispiel zur Berechnung der Lohnfortzahlung: Ein Arbeitnehmer verdiente in den letzten drei Monaten durchschnittlich 2.200 Euro monatlich. Während seiner Krankheit erhält er dieses durchschnittliche Gehalt weiterhin.

5. Melde- und Nachweispflichten bei Krankheit

Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern, muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies ist möglichst am ersten Tag der Erkrankung zu tun, etwa durch einen kurzen Anruf oder eine E-Mail. Spätestens am dritten Tag der Krankmeldung ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, um den fortdauernden Anspruch auf die Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Unternehmen haben zudem das Recht, abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen zu treffen, etwa die Vorlage des ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag. Versäumt es der Arbeitnehmer, die Krankmeldung ordnungsgemäß und fristgerecht einzureichen, verfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch bei längeren Erkrankungen, die über die ursprüngliche Krankschreibung hinausgehen, ist rechtzeitig eine Folgebescheinigung vom Arzt einzureichen.

6. Übergang zum Krankengeld nach sechs Wochen

Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die finanzielle Absicherung in Form von Krankengeld. Dieses Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts, jedoch maximal 90 % des Nettoverdienstes. Die Zahlung des Krankengeldes kann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung andauern. Anders als die Lohnfortzahlung muss das Krankengeld nicht separat beantragt werden, da die Krankenkasse automatisch Kontakt mit dem Arbeitnehmer aufnimmt und die weiteren Schritte koordiniert. Es müssen der Krankenkasse lediglich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen. Das übernimmt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Arztpraxis bzw. das Krankenhaus.

7. Sonderregelungen zur Lohnfortzahlung

Es gibt einige Sonderregelungen, die im Rahmen der Lohnfortzahlung berücksichtigt werden müssen. So besteht auch bei bestimmten medizinischen Maßnahmen, wie etwa der Spende von Organen oder Blutstammzellen, ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da diese Eingriffe als unverschuldet gelten. Auch bei Sportverletzungen greift die Lohnfortzahlung, sofern die Verletzung ohne grobe Fahrlässigkeit entstanden ist, beispielsweise bei einem Unfall im regulären Vereinssport oder auf markierten Pisten im Skisport. Hingegen endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Angestellten, deren Arbeitsverhältnis vorübergehend ruht, etwa in der Elternzeit. Hier sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, weshalb kein Lohnfortzahlungsanspruch besteht.



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