Lohnsteuerjahresausgleich: Definition und Ablauf
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Lohnsteuerjahresausgleich

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?
  2. Welche gesetzliche Grundlage gibt es für den Lohnsteuerjahresausgleich?
  3. Wann ist der Lohnsteuerjahresausgleich Pflicht?
  4. Wie funktioniert der Lohnsteuerjahresausgleich?
  5. Welche Ausnahmen gelten beim Lohnsteuerjahresausgleich?
  6. Unterschied zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung

1. Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist ein Verfahren, bei dem Arbeitgeber am Jahresende zu viel einbehaltene Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer korrigieren. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Dezember-Lohnabrechnung. Der Ausgleich betrifft ausschließlich Arbeitnehmer und ist in Fällen relevant, in denen die monatlich abgezogene Lohnsteuer die tatsächlich geschuldete Steuer übersteigt. Ursprünglich wurde der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ für die freiwillige Einkommensteuererklärung verwendet, jedoch beschreibt er heute ausschließlich das Korrekturverfahren durch Arbeitgeber.

2. Welche gesetzliche Grundlage gibt es für den Lohnsteuerjahresausgleich?

Die rechtliche Basis für den Lohnsteuerjahresausgleich ist im Einkommensteuergesetz (§ 42b EStG) festgelegt. Arbeitgeber mit mindestens zehn Beschäftigten sind verpflichtet, am Jahresende die Lohnsteuerabzüge zu prüfen und gegebenenfalls zu viel einbehaltene Steuerbeträge zu erstatten. Der Ausgleich dient dazu, Steueränderungen oder Gehaltsschwankungen auszugleichen, die zu einer zu hohen Steuerlast führen können.

Wichtige Gründe für den Lohnsteuerjahresausgleich:

  • Steuergesetzliche Änderungen: Beispielsweise Erhöhungen des Grundfreibetrags oder der Werbungskostenpauschale.
  • Gehaltsschwankungen: Etwa durch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
  • Fehler in der Lohnsteuerberechnung: Unvorhergesehene Anpassungen können während des Jahres auftreten.

3. Wann ist der Lohnsteuerjahresausgleich Pflicht?

Ein Lohnsteuerjahresausgleich ist verpflichtend, wenn ein Arbeitgeber am 31. Dezember eines Jahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall müssen alle Lohnsteuerberechnungen überprüft und Korrekturen spätestens bis Ende Februar des Folgejahres vorgenommen werden.

Für Arbeitgeber mit weniger als zehn Beschäftigten ist der Lohnsteuerjahresausgleich freiwillig. Trotzdem kann er durchgeführt werden, um etwaige Ungenauigkeiten bei der Lohnsteuerabführung zu beheben und den Mitarbeitern eine Rückerstattung zu ermöglichen.

4. Wie funktioniert der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuerjahresausgleich erfolgt in der Regel am Jahresende, meist im Rahmen der Lohnabrechnung für den Monat Dezember. Arbeitgeber sind verpflichtet, die im Laufe des Jahres abgeführte Lohnsteuer mit der tatsächlich geschuldeten Jahreslohnsteuer zu vergleichen. Wenn sich ergibt, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, wird der Differenzbetrag den Arbeitnehmern erstattet. Dies geschieht automatisch, ohne dass die Mitarbeiter aktiv werden müssen.

Ein typisches Beispiel für eine Korrektur ist die Anpassung aufgrund rückwirkender gesetzlicher Änderungen, wie der Erhöhung von Steuerfreibeträgen. Auch bei Gehaltsschwankungen, etwa durch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder bei zeitweiligen Einkommensspitzen, wird durch den Lohnsteuerjahresausgleich ein fairer Ausgleich geschaffen. So wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer nicht mehr Steuern bezahlen, als sie tatsächlich schulden.

5. Welche Ausnahmen gelten beim Lohnsteuerjahresausgleich?

Nicht alle Arbeitnehmer sind automatisch zu einem Lohnsteuerjahresausgleich berechtigt. Folgende Ausnahmen gelten:

  • Arbeitnehmer, die nicht ganzjährig beim Arbeitgeber beschäftigt waren (z. B. Saisonarbeiter).
  • Beschäftigte mit individuellen Freibeträgen oder besonderen Steuerklassen (z. B. Steuerklassen III/V oder IV mit Faktor).
  • Empfänger von Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Mutterschafts- oder anderen Sonderzahlungen.
  • Arbeitnehmer, die mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland wohnen (Steuerausländer).
  • Mitarbeiter, die ausdrücklich beantragen, dass bei ihnen kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wird.

Für diese Gruppen ist der Lohnsteuerjahresausgleich ausgeschlossen, um steuerrechtliche Ungenauigkeiten zu vermeiden.

6. Unterschied zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung

Der Lohnsteuerjahresausgleich wird ausschließlich durch den Arbeitgeber durchgeführt und betrifft nur die Korrektur der monatlich abgeführten Lohnsteuer innerhalb eines Kalenderjahres. Ziel ist es, zu viel einbehaltene Beträge zu erstatten, ohne dass Arbeitnehmer aktiv werden müssen. Die Einkommensteuererklärung hingegen wird vom Arbeitnehmer beim Finanzamt eingereicht und ermöglicht die Geltendmachung von zusätzlichen Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.

Wichtig ist, dass beide Prozesse unabhängig voneinander ablaufen. Selbst wenn der Arbeitgeber bereits einen Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen hat, können Arbeitnehmer durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung weitere steuerliche Vorteile erzielen. Diese Unterscheidung ist essenziell, da der Lohnsteuerjahresausgleich keine vollständige Berücksichtigung aller möglichen steuerlichen Vergünstigungen umfasst.



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