Lohnsteuerkarte
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Lohnsteuerkarte?
- Geschichte der Lohnsteuerkarte
- Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
- Welche Informationen enthält die elektronische Lohnsteuerkarte?
- Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer
- Rechte und Pflichten für Arbeitgeber
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren und Freibeträge
- Besonderheiten und Sonderregelungen
1. Was ist die Lohnsteuerkarte?
Die Lohnsteuerkarte war eine behördliche Bescheinigung in Papierform, die bis zum Jahr 2013 die Grundlage für den Lohnsteuerabzug bildete. Sie diente Arbeitgebern dazu, die notwendigen steuerlichen Informationen für die Lohnabrechnung ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Mithilfe der Lohnsteuerkarte konnten Steuerklasse, Freibeträge, Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmale des Arbeitnehmers korrekt berücksichtigt werden. 2013 wurde das System auf eine digitale Lösung, das ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), umgestellt.
2. Geschichte der Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte wurde im Jahr 1925 in Deutschland eingeführt und war über 85 Jahre ein wichtiges Dokument im deutschen Steuerwesen. Zu Beginn wurde die Lohnsteuerkarte jährlich in Papierform von den Gemeinden die Arbeitnehmer ausgegeben. Auf ihr waren alle steuerlich relevanten Daten vermerkt, die Arbeitgeber für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer benötigten. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem Bedürfnis nach effizienteren Verwaltungsprozessen wurde die Lohnsteuerkarte 2013 durch das elektronische ELStAM-System abgelöst.
3. Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Die elektronische Lohnsteuerkarte, offiziell als ELStAM bezeichnet, löste 2013 die klassische Lohnsteuerkarte auf Papier ab. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und ermöglicht eine digitale Übertragung aller lohnsteuerrelevanten Merkmale zwischen Finanzämtern und Arbeitgebern. Arbeitgeber können so die Daten ihrer Mitarbeiter effizient und sicher abrufen, ohne dass eine physische Karte notwendig ist. Die Umstellung auf ELStAM führt zu einer deutlichen Verringerung des bürokratischen Aufwands, da steuerlich bedeutsame Änderungen, wie der Wechsel der Steuerklasse, automatisch über das Melderegister weitergegeben werden.
4. Welche Informationen enthält die elektronische Lohnsteuerkarte?
Im ELStAM-System werden folgende Daten für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt:
- Steuerklasse: Bestimmt die Höhe des Lohnsteuerabzugs und wird basierend auf persönlichen Verhältnissen (z. B. verheiratet oder ledig) festgelegt.
- Kinderfreibeträge: Gibt an, ob und wie viele Kinderfreibeträge dem Arbeitnehmer zustehen.
- Kirchensteuermerkmal: Zeigt an, ob Kirchensteuer erhoben wird und wenn ja, in welchem Umfang.
- Freibeträge: Auf Antrag können zusätzliche Freibeträge, wie Werbungskosten oder Fahrtkosten, berücksichtigt werden.
Diese Informationen sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und stehen dem Arbeitgeber nach Berechtigungsprüfung elektronisch zur Verfügung.
5. Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen bei Aufnahme eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses wichtige steuerliche Angaben wie die steuerliche Identifikationsnummer, das Geburtsdatum sowie Angaben zu weiteren Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen bereitstellen. Arbeitgeber können damit die ELStAM-Daten der Arbeitnehmer abrufen und die richtigen Steuermerkmale anwenden. Arbeitnehmer können ihre gespeicherten Daten über das Elster Online-Portal einsehen und überprüfen. Änderungen, wie etwa ein Wechsel der Steuerklasse aufgrund einer Heirat, werden automatisch im ELStAM-System hinterlegt und dem Arbeitgeber bereitgestellt.
6. Rechte und Pflichten für Arbeitgeber
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren anzumelden und die übermittelten Daten zur korrekten Berechnung der Lohnsteuer zu verwenden. Sie müssen regelmäßig die bereitgestellten Informationen abrufen und die Lohnsteuer, basierend auf den aktuellen Daten, abführen. Monatlich werden ihnen aktualisierte Datensätze zur Verfügung gestellt, damit sich Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale zeitnah auf die Lohnabrechnung auswirken. Die Anmeldung zum ELStAM-Verfahren ist für jeden Arbeitnehmer verpflichtend.
7. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren und Freibeträge
Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens können Arbeitnehmer beim Finanzamt Freibeträge beantragen, die ihre monatliche Steuerlast reduzieren. Diese Freibeträge, wie beispielsweise Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, werden über das ELStAM-System dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung gestellt und können die Lohnsteuerlast spürbar senken. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gilt maximal für zwei Jahre und muss in der Regel bis zum 30. November des Kalenderjahres eingereicht werden. Ein verspäteter Antrag wirkt sich dann erst im Folgejahr auf die Lohnsteuer aus.
8. Besonderheiten und Sonderregelungen
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen, die im Inland nicht meldepflichtig sind, gelten spezielle Regelungen beim Lohnsteuerabzugsverfahren. Dazu zählen etwa Erntehelfer oder Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland pendeln. In diesen Fällen stellt das Finanzamt weiterhin Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug aus, da kein Zugriff auf die ELStAM-Datenbank besteht. Eine steuerliche Identifikationsnummer kann dennoch für diese Arbeitnehmer vergeben werden, um eine korrekte Besteuerung zu ermöglichen.
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