Steuerfreier Sachbezug
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
- Welche Vorteile bieten steuerfreie Sachbezüge für Arbeitgeber und Mitarbeitende?
- Was ist die 50-Euro-Freigrenze?
- Persönliche Anlässe und die 60-Euro-Freigrenze
- Beispiele für steuerfreie Sachbezüge
- Wichtige Hinweise zur Verwaltung und Dokumentation
- Häufige Fehler bei der Nutzung steuerfreier Sachbezüge
1. Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
Ein steuerfreier Sachbezug ist eine Form der Sachleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewähren und die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleibt. Statt einer direkten Geldzahlung können Arbeitgeber ihren Beschäftigten z. B. Gutscheine oder Sachgeschenke anbieten, die nicht in den steuerpflichtigen Lohn einfließen, sofern die gesetzlichen Freigrenzen eingehalten werden. Das Ziel des steuerfreien Sachbezugs ist es, den Mitarbeitenden geldwerte Vorteile zu verschaffen, ohne dass sie dafür zusätzliche Steuern oder Sozialabgaben leisten müssen.
2. Welche Vorteile bieten steuerfreie Sachbezüge für Arbeitgeber und Mitarbeitende?
Steuerfreie Sachbezüge sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende attraktiv. Unternehmen können auf diese Weise ihre Mitarbeitenden motivieren und an sich binden, während für die Angestellten keine Abgaben anfallen. Zudem sind Sachbezüge für Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig. Da Sachbezüge die Lohnnebenkosten nicht erhöhen, bieten sie eine steuerlich vorteilhafte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung.
3. Was ist die 50-Euro-Freigrenze?
Die 50-Euro-Freigrenze gilt für monatliche Sachbezüge, die den Betrag von 50 Euro pro Mitarbeitendem nicht überschreiten. Solange der Wert des Sachbezugs innerhalb dieser Freigrenze bleibt, fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Übersteigt der Wert jedoch 50 Euro, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Beispiele für Sachbezüge sind Jobtickets für den ÖPNV, Zuschüsse für die Mittagsverpflegung oder für ein Fitness-Zentrum.
4. Persönliche Anlässe und die 60-Euro-Freigrenze
Für persönliche Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen gilt eine Freigrenze von 60 Euro. Geschenke zu diesen Anlässen bleiben steuer- und abgabenfrei, sofern sie pro Anlass 60 Euro nicht übersteigen. Diese Freigrenze kann mehrmals im Jahr genutzt werden, solange die Anlässe einzigartig und spezifisch für die jeweilige Person sind. Das heißt, der Arbeitgeber kann einem Mitarbeitenden monatlich einen steuerfreien 50-Euro-Sachbezug und zusätzlich zu besonderen Anlässen eine Aufmerksamkeit im Wert von bis zu 60 Euro gewähren.
5. Beispiele für steuerfreie Sachbezüge
Es gibt verschiedene Arten von Sachbezügen, die für Unternehmen und Mitarbeitende steuerlich begünstigt sind:
- Gutscheine: Gutscheinkarten für Einzelhandelsketten oder Tankstellen, die ausschließlich zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und keine Barauszahlung erlauben.
- Verpflegungszuschuss: Essensgutscheine oder Zuschüsse zu den Mahlzeiten, die bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei gewährt werden können.
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie Sportkurse.
- Mobilitätszuschuss: Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bspw. in Form eines Jobtickets.
- Kinderbetreuung: Zuschüsse für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in externen Einrichtungen oder betriebseigenen Kindergärten.
6. Wichtige Hinweise zur Verwaltung und Dokumentation
Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Freigrenzen genau dokumentieren, um den steuerfreien Status der Sachbezüge zu gewährleisten. Die Verwaltung sollte sicherstellen, dass die monatliche 50-Euro-Grenze und die 60-Euro-Grenze für persönliche Anlässe nicht überschritten werden. Zur Dokumentation ist es wichtig, alle Belege und Quittungen aufzubewahren und die Sachbezüge getrennt vom Barlohn zu erfassen.
7. Häufige Fehler bei der Nutzung steuerfreier Sachbezüge
Bei der Verwaltung von Sachbezügen sollten Unternehmen einige häufige Fehler vermeiden:
- Überschreitung der Freigrenzen: Schon ein Cent über den Freigrenzen macht den gesamten Sachbezug steuerpflichtig.
- Unzulässige Gutscheine: Gutscheine, die als Geldleistung gelten (z. B. Amazon-Gutscheine), zählen nicht als steuerfreier Sachbezug und sind steuerpflichtig.
- Fehlende Dokumentation: Unzureichende Dokumentation kann dazu führen, dass die Steuerfreiheit rückwirkend aberkannt wird.
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