Wettbewerbsverbot: Ziele, Vorteile und Regelungen
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Wettbewerbsverbot

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Wettbewerbsverbot?
  2. Ziele des Wettbewerbsverbots
  3. Formen des Wettbewerbsverbots
  4. Regelungen des Wettbewerbsverbots während des Arbeitsverhältnisses
  5. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
  6. Vorteile und Herausforderungen des Wettbewerbsverbots für Unternehmen

1. Was bedeutet Wettbewerbsverbot?

Das Wettbewerbsverbot ist eine rechtliche Regelung, die Arbeitnehmer daran hindert, während oder nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses in Konkurrenz zu ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber zu treten. Diese Regelung ist in Gesetzen und vielen Arbeitsverträgen verankert, um zu verhindern, dass sensible Informationen oder Geschäftsgeheimnisse zum Nachteil des Unternehmens genutzt werden. Es soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer nicht in einem anderen Unternehmen tätig werden, das in direktem Wettbewerb zu ihrem Arbeitgeber steht, oder dass sie kein eigenes konkurrierendes Geschäft aufbauen.

2. Ziele des Wettbewerbsverbots

Das Wettbewerbsverbot dient dazu, die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens zu schützen. Es soll verhindern, dass sensible Geschäftsgeheimnisse, Kundeninformationen oder Know-how an Konkurrenten weitergegeben oder von ehemaligen Mitarbeitenden genutzt werden, um dem Unternehmen zu schaden. Zu den Hauptzielen des Wettbewerbsverbots gehören:

  • Schutz des Know-hows: Verhindert, dass wichtige unternehmensspezifische Informationen in die Hände von Wettbewerbern gelangen.
  • Sicherung der Marktposition: Schützt das Unternehmen vor dem Abwerben von Kunden oder Mitarbeitenden durch Konkurrenzunternehmen.
  • Wahrung der Geschäftsgeheimnisse: Schützt sensible Informationen wie Geschäftsstrategien oder Technologien vor Missbrauch.

3. Formen des Wettbewerbsverbots

Das Wettbewerbsverbot kann in unterschiedlichen Formen auftreten, die sich je nach Dauer und Gültigkeit unterscheiden. Die gängigsten Formen sind:

  • Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses: Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers keine konkurrierenden Tätigkeiten ausüben, auch nicht in Teilzeit oder auf freiberuflicher Basis.
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses kann das Wettbewerbsverbot in bestimmten Fällen weiterhin bestehen, muss jedoch klar vertraglich festgelegt und mit einer Entschädigungsregelung verbunden sein.

4. Regelungen des Wettbewerbsverbots während des Arbeitsverhältnisses

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gilt das Wettbewerbsverbot automatisch. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Tätigkeiten ausüben darf, die dem Geschäft des Arbeitgebers schaden könnten. Dazu zählt unter anderem:

  • Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen: Es ist dem Arbeitnehmer untersagt, gleichzeitig für ein anderes Unternehmen tätig zu sein, das in direktem Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht.
  • Selbständige konkurrierende Tätigkeit: Arbeitnehmer dürfen auch keine eigene konkurrierende Tätigkeit starten, wie z.B. die Gründung eines Unternehmens, das in derselben Branche wie der Arbeitgeber tätig ist.

Allerdings kann der Arbeitgeber dem Ausführen einer entsprechenden Tätigkeit durch den Arbeitnehmer explizit zustimmen.

5. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot regelt die Situation nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Damit dieses Verbot rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vertragliche Vereinbarung: Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss explizit im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden.
  • Entschädigung: Arbeitnehmer, die einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegen, haben in der Regel Anspruch auf eine sogenannte Karenzentschädigung. Diese Entschädigung beträgt mindestens 50 % des letzten Gehalts und soll den Verdienstausfall des Arbeitnehmers während der Dauer des Wettbewerbsverbots kompensieren.
  • Zeitliche und räumliche Begrenzung: Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot darf in der Regel maximal zwei Jahre gelten und muss räumlich und inhaltlich so begrenzt sein, dass es den Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig einschränkt.

6. Vorteile und Herausforderungen des Wettbewerbsverbots für Unternehmen

Das Wettbewerbsverbot schützt Unternehmen vor der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen und der Abwerbung von Kunden. Allerdings bringt es auch Herausforderungen, wie die Durchsetzung und die finanzielle Belastung durch die Karenzentschädigung mit sich.

Vorteile

  • Schutz vor Verlust von Geschäftsgeheimnissen
  • Vermeidung von Kundenabwerbung
  • Sicherstellung der Loyalität der Mitarbeitenden
  • Schutz vor Know-how-Weitergabe an Konkurrenten

Herausforderungen

  • Durchsetzung des nachvertraglichen Verbots ist aufwändig
  • Kosten und Aufwand für Karenzentschädigung
  • Risiko unverhältnismäßiger Einschränkungen für Arbeitnehmer
  • Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen 


Gesetzestexte: 

Allgemeines Wettbewerbsverbot: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__60.html 

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__74.html 



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